Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/5425/13  

 
 
Betreff: Wachstumsinitiative Süderelbe AG - Anpassung Rahmenvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
20.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 25.11.2004 die Beteiligung an der Wachstumsinitiative Süderelbe AG (SAG) beschlossen. Die Hansestadt Lüneburg hält 65 Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von 65.000 €. Dies entspricht einem Anteil von 3,71 % an der SAG.

 

Grundlage für die Arbeit der SAG ist neben der Satzung die Rahmenvereinbarung vom 21.12.2004. Die Hansestadt Lüneburg ist danach verpflichtet einen jährlichen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 40.000,- € an die Gesellschaft zu zahlen. Die Vertragslaufzeit würde am 31.12.2014 enden, sofern bis zum 31.03.2014 eine Kündigung ausgesprochen wird.

 

In gemeinschaftlicher Abstimmung zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften und Sparkassen besteht die Absicht, die bisherige überregionale Wirtschaftsförderung der SAG fortzusetzen und die bestehende Rahmenvereinbarung anzupassen. Dabei sind folgende Änderungen vorgesehen:

 

  1.      Reduzierung der jährlichen Förderbeiträge

 

Nach der Rahmenvereinbarung leisten die Aktionäre jährliche Finanzierungsbeiträge. Aus Sicht der Gebietskörperschaften und Sparkassen sind die Finanzierungsbeiträge von Beginn an als Anschubfinanzierung gesehen worden. Dies soll durch Reduzierung der bisherigen Beiträge um 20% ab dem Jahr 2015 auch zum Ausdruck gebracht werden. Die SAG hat ihre Aufgaben und Projekte danach auszurichten und für weitere Drittmittel zu sorgen. Die konkrete Höhe der Förderbeiträge soll sich ab 2014 nach der Anzahl der jeweiligen Aktienanteile bemessen. Für jede Aktie wird 2014 ein Jahresbeitrag von 612,00 € und ab 2015 von 489,60 € fällig. Für die Hansestadt Lüneburg bedeutet dies im Ergebnis eine Anpassung des Förderbeitrages von bisher 40.000 € jährlich auf 39.780 € (2014) bzw. 31.824 € (ab 2015).

 

Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile für die SAG und die vorsteuerabzugsberechtigten Aktionäre soll bereits ab 01.01.2014 der Beitrag der Aktionäre auf sogenannte Rechnungsbasis umgestellt werden. Die Aktionäre erhalten zukünftig eine Rechnung über die zu leistenden Förderbeiträge, die als Erträge direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung der SAG und nicht mehr in die Kapitalrücklage einfließen werden. Nach EU-Beihilferecht dürfen sich die Förderbeiträge der Kommunen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nur auf sogenannte „Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichem Interesse“ beziehen. Die konkreten Dienstleistungen, welche die SAG ihren Aktionären in Rechnung stellen darf, werden derzeit zwischen den Beteiligten abgestimmt.

 

  1.      Anpassung der Vereinbarungsdauer

 

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Abstimmung der Gebietskörperschaften und Sparkassen soll auch die Dauer der Rahmenvereinbarung angepasst werden. Die bisherige Regelung sieht eine fünfjährige Verlängerung vor, wenn nicht mit einer Frist von neun Monaten vorher schriftlich gekündigt wurde.

 

Nunmehr soll die Zusammenarbeit in der SAG auf Dauer angelegt werden. Es entfällt also die Festlegung auf fünf Jahre, aber im Gegenzug wird durch die neue Regelung jedem einzelnen Aktionär ein Kündigungsrecht eingeräumt: Jeder Aktionär hat somit die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Jahresende zu ndigen.

 

Der Aufsichtsrat der SAG hat den Aktionären einstimmig empfohlen, die notwendigen Anpassungen der Rahmenvereinbarung zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf der Rahmenvereinbarung

Satzung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG in der ab 01.01.2014 geltenden Fassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurd der Rahmenvereinbarung (117 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Wachstumsinitiative Süderelbe AG ab 01.01.2014 (203 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Anpassung der Rahmenvereinbarung zur Fortführung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG wird zugestimmt. Der städtische Vertreter wird ermächtigt, alle notwendigen Verhandlungen und Erklärungen sowie die Konkretisierungen von Leistungsbausteinen vorzunehmen.