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Vorlage - VO/5377/13  

 
 
Betreff: Abschluss einer Protokollnotiz zu § 2 des Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.10.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie hinreichend bekannt ist, steigt die Zahl der Asyl suchenden Menschen seit dem letzten Jahr stark an. Es ist nicht abzusehen, ob und wann es hier zu einer Veränderung dieser Entwicklung kommt.

 

Die Verpflichtung, für diese  Menschen Wohnraum zu stellen, liegt bei den Landkreisen. Anders als in anderen Landkreisen gibt es im Landkreis Lüneburg eine seit vielen Jahren bestehende Vereinbarung mit den Gemeinden darüber, dass diese für die Unterbringung sorgen. Das heißt, die Gemeinden schaffen Wohnraum und organisieren und begleiten die Unterbringung/ Wohnsituation.

 

Dies geschieht entweder in gemeindeeigenem oder in von der Gemeinde angemieteten Wohnraum.

 

Die Gemeinden in der Fläche des Landreises Lüneburg erhalten dafür einen Pauschalbetrag pro Asylbewerber. Mit der Hansestadt ist eine Finanzierungsregelung  in § 2 des Finanzvertrages getroffen worden. Danach erstattet der Landkreis der Hansestadt die Kosten, die aus dem Betrieb der zentralen Unterkunft am Meisterweg entstehen. Von den Gesamtkosten wird bisher allerdings ein Selbstbehalt der Hansestadt abgesetzt.

 

Da es den Gemeinden wegen des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen immer schwerer viel, angemessenen Wohnraum, der aus dem Pauschalbetrag zu finanzieren wäre, zu finden, ist zwischen dem Landkreis und den Gemeinden im Rahmen von Verhandlungen ein höherer Pauschalbetrag rückwirkend zum 01.04.2013 vereinbart worden (Steigerung von 200,00 € auf 300,00 € bei Einzelpersonen pro Monat, bei Familien und Familienverbänden vergleichbare Anhebungen.

 

Auch die Hansestadt Lüneburg kann mit der getroffenen Kostenregelung nach § 2 des Finanzvertrages nicht kostendeckend arbeiten. Sie hat deshalb ebenfalls mit dem Landkreis Lüneburg über die Änderung der Abrechnungsmodalitäten verhandelt. Insbesondere sieht es die Hansestadt nicht mehr als gerechtfertigt an, dass sie einen Selbstbehalt tragen soll.

 

Insoweit soll im Rahmen einer Protokollnotiz zum Finanzvertrag (gemäß Anlage) eine neue Regelung für die Abrechnung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz getroffen werden.

 

Es ändern sich folgende Abrechnungsgegebenheiten:

 

      Die Belegung wird von 135 auf 100 Personen reduziert (eine höhere Belegung ist aufgrund der Tatsache, dass heutzutage mehr Familien bzw. Familienverbände untergebracht werden müssen, räumlich nicht zumutbar)

 

      Die Eigeninteressenquote der Hansestadt (die nach Belegung schwankend war) entfällt. Im Jahr 2012 betrug sie 97.500 €. Diese resultierte aus 20.000,00 € Personalkostenbeteiligung und 77.500,00 € wegen Unterbelegung.

 

Neu ist zudem, dass sich die Hansestadt verpflichtet, Asylbewerber aus der Quote der Gemeinden des Landkreises Lüneburg aufzunehmen, wenn die Asylbewerberunterkunft nicht ausgelastet ist. Dass ein solcher Fall eintritt, ist derzeit allerdings nicht absehbar.

 

Da aufgrund derzeit steigender Asylbewerberzuweisungen die Asylbewerberunterkunft am Meisterweg nicht ausreichen wird, wurde für  weitere notwendige Asylbewerberunterkünfte in der Protokollnotiz bereits geregelt, dass für diese die Kosten im vergleichbaren Rahmen wie für die Asylbewerberunterkunft am Meisterweg vom Landkreis erstattet werden. Neue Mietverträge sind dem Landkreis vorab zur Benehmensherstellung vorzulegen. Ebenso ist für neue Unterkünfte das Benehmen über den Umfang der sozialarbeiterischen Betreuung und des Wachdienstes herzustellen. Derzeit erfolgt gerade mit dem Landkreis Lüneburg die Benehmensherstellung über den zum 01.10.13 abgeschlossenen Mietvertrag über die neue Asylbewerberunterkunft im Schlieffenpark.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Protokollnotiz zu § 2 des Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 18-09-13_Entwurf final Protokollnotiz zu § 2 des Finanzvertrages vom 09.08.2010 (40 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Protokollnotiz zu § 2 des Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010 im Hinblick auf die Erstattung für die der Hansestadt entstehenden Aufwendungen für Asylbewerberunterkünfte wird zugestimmt.