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Vorlage - VO/0549/03  

 
 
Betreff: Jugendwerkstättenprojekte/ Bündelung der Aktivitäten und Anforderungen an die Fachstelle zur Arbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.05.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Jahr 1995 wurde im Fachbereich Jugend und Soziales die Fachstelle zur Arbeit als Sonderdienst neben der allgemeinen Sozialhilfe ins Leben gerufen.

Die Fachstelle zur Arbeit dient vornehmlich dazu, arbeitsfähige SozialhilfeempfängerInnen möglichst dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es zeigte sich sehr schnell, dass die Realisierung der Zielsetzung ohne Qualifizierung der Personen nicht umsetzbar erscheint.

In den nachfolgenden Jahren wurde daraufhin eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Lüneburg, der VHS und ortsansässigen Unternehmen aufgebaut. In vielfältigen Projekten werden Hilfesuchende durch Qualifizierungsmaßnahmen in den sog. 2.Arbeitsmarkt integriert.

 

Neben der Fachstelle “Hilfe zur Arbeit” werden in anderen Bereichen der Stadtverwaltung Bemühungen unternommen, Maßnahmen auf dem 2. Arbeitsmarkt durchzuführen. Hierzu zählt u.a die Jugendwerkstatt, welche dem Bereich Kinder – und Jugendhilfedienst zugeordnet ist.

Zielgruppe der Jugendwerkstatt sind Jugendliche bis zum 25. Lebensalter, deren soziale und persönliche Entwicklung unter erschwerten Bedingungen verlaufen ist, die es nicht ermöglichen, einen problemlosen Übergang in Ausbildung und Beruf zu finden. Im Rahmen der Projekte der Jugendwerkstatt werden die Jugendlichen – im Gegensatz zu anderen Einrichtungen oder Angeboten freier Bildungsträger als auch der Arbeitsverwaltung  - unter sozialpädagogischer Betreuung über erste Arbeitserfahrungen oder über ein Arbeitsgewöhnungstraining an die Arbeit herangeführt. Des weiteren überwiegt der praktische Anteil in den jeweiligen Projekten.

Die Jugendwerkstatt untergliedert sich in folgende 3 Arbeitsbereiche:

1.      Übungswerkstatt (6 Plätze + zusätzliche 2 Plätze Schulpflichterfüllung)

2.      Holzwerkstatt Kaltenmoor (6 Plätze)

3.      Forstpflege/ Revierförsterei Bockelsberg (6 Plätze)

 

Derzeit werden folgende Projekte bei der Stadt Lüneburg durchgeführt :

 

·         Qualifizierungsarbeitsbeschaffungsmaßnahmen

 

Stadtteilentwicklung Kaltenmoor

 

Projektzeitraum : 01.08.2002 bis 31.07.2003,  2 Tage Qualifizierung in der VHS, 3 Tage 

                 praktische Arbeit, plus Vor- und Nachbereitungsphase im Block

      Zielgruppe         : 15 Jugendliche und 3 Anleiter (Sozialhilfeempfänger/innen) mit Wohnsitz

                                                Kaltenmoor

      Finanzierung     :                         45% aus Mitteln des ESF, 55% aus Mitteln der Stadt Lüneburg

      Arbeitsvertrag   :                        § 19 BSHG 38,5 Std/Woche, theoretischer Qualifizierungsanteil von 50%

 

      Im Rahmen des Projektes “Soziale Stadt” in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Lü-

      neburg werden 15 jugendliche Sozialhilfeempfänger/innen zum/zur Helfer/in im GaLa-Bau,

      zum/zur Bauhelfer/in und zur/zum Helfer/in im sozialen Bereich qualifiziert. Im praktischen

      Qualifizierungsteil werden die Jugendlichen in das Projekt der “Wohnraumumfeldgestaltung”

      eingebunden.

      Für die Zeit ab 09/03 sind weitere Maßnahmen geplant; Art und Form gilt es, zukünftig noch

      auszuarbeiten.

 

·         Berufsorientierung

 

Projektzeitraum : 01.04.200331.03.2004, 2 Tage theoretische Qualifizierung, 3 Tage

                  Praktikum in Ausbildungsbetrieben des 1. Arbeitsmarktes

 

Zielgruppe                  : Jugendliche Sozialhilfeempfänger/innen, die eine Berufsausbildung

                    anstreben

Finanzierung     :                   100% aus Mitteln der Stadt Lüneburg

Arbeitsvertrag    :                   § 19 BSHG, 25 Std/Woche, theoretischer Qualifizierungsanteil von 50%,

                                    plus Vor- und Nachbereitungsphase

 

Im Auftrag des Fachbereiches Jugend und Soziales führt die VHS zum 4. Mal eine Berufsorientierungsmaßnahme für jugendliche Sozialhilfeempfänger/innen durch.

In einer 2-wöchigen Vorbereitsungsphase haben sich die Teilnehmer/innen Praktikumsbetriebe nach ihren Berufswünschen gesucht und arbeiten an 3 Tagen die Woche dort; an weiteren 2 Tagen werden sie theoretisch in der VHS qualifiziert,

Die ersten Ausbildungsverträge liegen bereits vor.

 

·         Helfer/in im Garten –und Landschaftsbau und Forst (VHS)

 

Projektzeitraum: 01.06.2003 bis 31.05.2004, Vollzeitmaßnahme mit 30%-iger theoretischer

                           Qualifizierung, plus Vor-und Nachbereitungsphase und einem optionalen

                  8-wöchigem Praktikum in Betrieben des 1. Arbeitsmarktes

 

Zielgruppe       : Jugendliche Sozialhilfeempfänger/innen, die eine Berufsausbildung anstre-

                        ben

 

Im Rahmen des Sofortprogrammes (Bundesanstalt für Arbeit) gegen Jugendarbeitslosigkeit führt die VHS in Kooperation mit der Stadt Lüneburg, dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinde Adendorf diese Maßnahme durch.

Ein entsprechender Antrag für 12 Stellen liegt dem Arbeitsamt Lüneburg vor.

 

·         An Arbeitsmaßnahmen nach § 19 Abs.2 BSHG werden derzeit    durchgeführt. Hiervon entfallen auf...

 

·         Jugendwerkstatt/ Übungswerkstatt ( 6 Plätze + 2 zusätzliche Plätze Schulpflichterfüllung)

 

Anleitung : Gerald Knobloch (Tischler)

 

Finanzierung der Personalkosten ( 1 Stelle) : Stadt Lüneburg

 

Teilnehmer : Taschengeldbasis ca. 60.-     wchtl. pro Teilnehmer

 

·         Jugendwerkstatt/ Holzwerkstatt Kaltenmoor ( 6 Plätze)

 

Anleitung : Angela Hausmann , Judith Köpke (Tischlerinnen)

 

Finanzierung der Personalkosten ( insgesamt eine Stelle) : 80% NLJA Hannover, 20% Stadt Lüneburg

 

Teilnehmer : Taschengeldbasis zzgl. Qualifizierungszuschuss aus Hannover (ca. 150.- 

                      Pro Monat und Teilnehmer, Antrag läuft derzeit)

 

 

 

Seitens der Stadt Lüneburg wird demnächst die Jugendwerkstatt der Fachstelle Hilfe zur Arbeit angegliedert.

Eine derartige Zusammenlegung setzt folgende Synergieeffekte frei :

1.      Bündelung vergleichbarer Tätigkeiten mit gleichzeitiger Koordinierung derselben von einer Stelle

2.      Die Bündelung der Tätigkeiten an einer Stelle hat zudem den Vorteil, dass für alle externen Institutionen ein Ansprechpartner für Fragen im Rahmen der Hilfe zur Arbeit und anstehende Vorhaben zur Verfügung steht.

3.      Die sozialpädagogische Fachkraft der Jugendwerkstatt, Frau März, wird hierdurch in die Lage versetzt - frei von administrativen Aufgaben - den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Betreuung, sozialpädagogische Unterstützung und Hilfe bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche von arbeitslosen Jugendlichen zu legen.

4.      Die externen Ausbildungsplätze werden durch einen Bereich , Fachstelle Hilfe zur Arbeit, geleitet und beaufsichtigt.

5.      Es erfolgt eine Konzentrierung der Fachkenntnis der Fachstelle bei Vermittlung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt.

 

Die Verwaltung verspricht sich hierdurch eine noch nachhaltigere Vermittlung von arbeitslosen Jugendlichen in den 1. und 2. Arbeitsmarkt. 

 

Zukünftige Anforderungen :

Bedingt durch das Auslaufen des Sofortprogrammes des Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zum 31.12.2003 ist es erforderlich – unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen der Agenda 2010 – neue Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Lüneburg oder sonstiger Stellen vorzubereiten.

Vorrangiges Ziel wird es weiterhin sein, arbeitslose Jugendliche auf den 1. Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30.- 

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen: