Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Jahr 1995 wurde im Fachbereich
Jugend und Soziales die Fachstelle zur Arbeit als Sonderdienst neben der
allgemeinen Sozialhilfe ins Leben gerufen. Die Fachstelle zur Arbeit dient
vornehmlich dazu, arbeitsfähige SozialhilfeempfängerInnen möglichst dauerhaft
in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es zeigte sich sehr schnell, dass die
Realisierung der Zielsetzung ohne Qualifizierung der Personen nicht umsetzbar
erscheint. In den nachfolgenden Jahren wurde
daraufhin eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Lüneburg, der VHS und
ortsansässigen Unternehmen aufgebaut. In vielfältigen Projekten werden
Hilfesuchende durch Qualifizierungsmaßnahmen in den sog. 2.Arbeitsmarkt
integriert. Neben der Fachstelle “Hilfe zur
Arbeit” werden in anderen Bereichen der Stadtverwaltung Bemühungen unternommen,
Maßnahmen auf dem 2. Arbeitsmarkt durchzuführen. Hierzu zählt u.a die
Jugendwerkstatt, welche dem Bereich Kinder – und Jugendhilfedienst zugeordnet
ist. Zielgruppe der Jugendwerkstatt sind
Jugendliche bis zum 25. Lebensalter, deren soziale und persönliche Entwicklung
unter erschwerten Bedingungen verlaufen ist, die es nicht ermöglichen, einen
problemlosen Übergang in Ausbildung und Beruf zu finden. Im Rahmen der Projekte
der Jugendwerkstatt werden die Jugendlichen – im Gegensatz zu anderen
Einrichtungen oder Angeboten freier Bildungsträger als auch der
Arbeitsverwaltung - unter sozialpädagogischer
Betreuung über erste Arbeitserfahrungen oder über ein Arbeitsgewöhnungstraining
an die Arbeit herangeführt. Des weiteren überwiegt der praktische Anteil in den
jeweiligen Projekten. Die Jugendwerkstatt untergliedert sich
in folgende 3 Arbeitsbereiche: 1. Übungswerkstatt
(6 Plätze + zusätzliche 2 Plätze Schulpflichterfüllung) 2. Holzwerkstatt
Kaltenmoor (6 Plätze) 3. Forstpflege/
Revierförsterei Bockelsberg (6 Plätze) Derzeit werden folgende Projekte bei
der Stadt Lüneburg durchgeführt : ·
Qualifizierungsarbeitsbeschaffungsmaßnahmen Stadtteilentwicklung
Kaltenmoor Projektzeitraum : 01.08.2002 bis 31.07.2003, 2 Tage Qualifizierung in der VHS, 3 Tage praktische Arbeit,
plus Vor- und Nachbereitungsphase im Block Zielgruppe : 15 Jugendliche und 3 Anleiter (Sozialhilfeempfänger/innen)
mit Wohnsitz Kaltenmoor Finanzierung : 45%
aus Mitteln des ESF, 55% aus Mitteln der Stadt Lüneburg Arbeitsvertrag : §
19 BSHG 38,5 Std/Woche, theoretischer Qualifizierungsanteil von 50%
Im Rahmen des Projektes “Soziale Stadt” in Zusammenarbeit mit der
Bezirksregierung Lü-
neburg werden 15 jugendliche Sozialhilfeempfänger/innen zum/zur
Helfer/in im GaLa-Bau,
zum/zur Bauhelfer/in und zur/zum Helfer/in im sozialen Bereich
qualifiziert. Im praktischen
Qualifizierungsteil werden die Jugendlichen in das Projekt der
“Wohnraumumfeldgestaltung”
eingebunden.
Für die Zeit ab 09/03 sind weitere Maßnahmen geplant; Art und Form gilt
es, zukünftig noch
auszuarbeiten. ·
Berufsorientierung Projektzeitraum : 01.04.2003 – 31.03.2004, 2 Tage theoretische
Qualifizierung, 3 Tage Praktikum in
Ausbildungsbetrieben des 1. Arbeitsmarktes Zielgruppe :
Jugendliche Sozialhilfeempfänger/innen, die eine Berufsausbildung anstreben Finanzierung : 100% aus Mitteln der Stadt
Lüneburg Arbeitsvertrag : § 19 BSHG, 25 Std/Woche,
theoretischer Qualifizierungsanteil von 50%, plus Vor- und
Nachbereitungsphase Im Auftrag des
Fachbereiches Jugend und Soziales führt die VHS zum 4. Mal eine
Berufsorientierungsmaßnahme für jugendliche Sozialhilfeempfänger/innen durch. In einer
2-wöchigen Vorbereitsungsphase haben sich die Teilnehmer/innen
Praktikumsbetriebe nach ihren Berufswünschen gesucht und arbeiten an 3 Tagen
die Woche dort; an weiteren 2 Tagen werden sie theoretisch in der VHS
qualifiziert, Die ersten
Ausbildungsverträge liegen bereits vor. ·
Helfer/in im Garten –und Landschaftsbau und Forst (VHS) Projektzeitraum:
01.06.2003 bis 31.05.2004, Vollzeitmaßnahme mit 30%-iger theoretischer Qualifizierung,
plus Vor-und Nachbereitungsphase und einem optionalen 8-wöchigem Praktikum in
Betrieben des 1. Arbeitsmarktes Zielgruppe : Jugendliche
Sozialhilfeempfänger/innen, die eine Berufsausbildung anstre- ben Im Rahmen des
Sofortprogrammes (Bundesanstalt für Arbeit) gegen Jugendarbeitslosigkeit führt
die VHS in Kooperation mit der Stadt Lüneburg, dem Landkreis Lüneburg und der
Gemeinde Adendorf diese Maßnahme durch. Ein
entsprechender Antrag für 12 Stellen liegt dem Arbeitsamt Lüneburg vor. ·
An Arbeitsmaßnahmen nach § 19 Abs.2 BSHG werden
derzeit durchgeführt. Hiervon
entfallen auf... ·
Jugendwerkstatt/ Übungswerkstatt ( 6 Plätze + 2
zusätzliche Plätze Schulpflichterfüllung) Anleitung :
Gerald Knobloch (Tischler) Finanzierung
der Personalkosten ( 1 Stelle) : Stadt Lüneburg Teilnehmer :
Taschengeldbasis ca. 60.- € wchtl. pro Teilnehmer ·
Jugendwerkstatt/ Holzwerkstatt Kaltenmoor ( 6
Plätze) Anleitung :
Angela Hausmann , Judith Köpke (Tischlerinnen) Finanzierung
der Personalkosten ( insgesamt eine Stelle) : 80% NLJA Hannover, 20% Stadt
Lüneburg Teilnehmer :
Taschengeldbasis zzgl. Qualifizierungszuschuss aus Hannover (ca. 150.- € Pro Monat und Teilnehmer, Antrag läuft derzeit) Seitens der Stadt Lüneburg wird
demnächst die Jugendwerkstatt der Fachstelle Hilfe zur Arbeit angegliedert. Eine derartige Zusammenlegung setzt
folgende Synergieeffekte frei : 1. Bündelung
vergleichbarer Tätigkeiten mit gleichzeitiger Koordinierung derselben von einer
Stelle 2. Die Bündelung
der Tätigkeiten an einer Stelle hat zudem den Vorteil, dass für alle externen
Institutionen ein Ansprechpartner für Fragen im Rahmen der Hilfe zur Arbeit und
anstehende Vorhaben zur Verfügung steht. 3. Die sozialpädagogische
Fachkraft der Jugendwerkstatt, Frau März, wird hierdurch in die Lage versetzt -
frei von administrativen Aufgaben - den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die
Betreuung, sozialpädagogische Unterstützung und Hilfe bei der Ausbildungs- und
Arbeitsplatzsuche von arbeitslosen Jugendlichen zu legen. 4. Die externen
Ausbildungsplätze werden durch einen Bereich , Fachstelle Hilfe zur Arbeit,
geleitet und beaufsichtigt. 5. Es erfolgt
eine Konzentrierung der Fachkenntnis der Fachstelle bei Vermittlung von
Jugendlichen in den Arbeitsmarkt. Die Verwaltung verspricht sich
hierdurch eine noch nachhaltigere Vermittlung von arbeitslosen Jugendlichen in
den 1. und 2. Arbeitsmarkt. Zukünftige Anforderungen : Bedingt durch das Auslaufen des
Sofortprogrammes des Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zum
31.12.2003 ist es erforderlich – unter Berücksichtigung der geplanten
Änderungen der Agenda 2010 – neue Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem
Arbeitsamt Lüneburg oder sonstiger Stellen vorzubereiten. Vorrangiges Ziel wird es weiterhin
sein, arbeitslose Jugendliche auf den 1. Arbeitsmarkt vorzubereiten. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30.-
€ aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: |
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