Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Oktober
letzten Jahres wurde der südliche Abschnitt der Straße “Neue Sülze” sowie die
Salzstraße im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Verkehrsversuches von einer
Fußgängerzone in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt und
gleichzeitig in den Abendstunden von 19 – 3 Uhr geöffnet. Im Zuge dieser
Maßnahmen wurde auch das Rechtsabbiegen von der Salzstraße in die westliche
Altstadt unterbunden. Mit Beschluß des Verkehrsausschusses vom 06.08.02 wurde
die Verwaltung beauftragt begleitende Verkehrszählungen durchzuführen. Die im April dieses Jahres vorgenommene Messung ergab gegenüber September 2002 in der Zufahrt zur Salzstraße eine leichte Zunahme der Verkehrsmenge von 2.131 auf 2.336 Kfz/Tag, die bei genauerer, tageszeitbezogener Analyse, nahezu vollständig in den Zeitraum von 19 – 3 Uhr fällt, indem durchschnittlich 607 Fahrzeuge registriert wurden. Ein entsprechend höherer Verkehrsmengenzuwachs war im unteren Teil der Salzstraße zu verzeichnen, was zum einen auf den Wegfall der Möglichkeit des Rechtsabbiegens in die westl. Altstadt und zum anderen auf zusätzlich entstandenem Verkehr aus Richtung Rübekuhle zurückzuführen ist. Was die
geänderte Verkehrsführung im Bereich am St. Lambertiplatz betrifft, so waren
bislang keine nachteiligen Entwicklungen bezüglich der Verkehrssicherheit zu
registrieren. Bereits jetzt ist absehbar, dass die versuchsweise abgeschaltete
Lichtsignalanlage auf Dauer entbehrlich werden dürfte. Allerdings
bestehen im südlichen Abschnitt der Straße “Neue Sülze” sowie in der Salzstraße
aufgrund der baulichen Gestaltung Probleme mit der Verkehrsraumzuordnung bzw.
-nutzung. Dies betrifft den Fußgänger-, Fahrrad- und Lieferverkehr. Trotz
Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen sind die meisten Verkehrsteilnehmer
geneigt, die Verkehrsräume entsprechend ihrer subjektiven Wahrnehmung zu
nutzen. Wahrscheinlich ist die vorhandene bauliche Gliederung des
Verkehrsraumes hierfür maßgebend. Ob und in welchem Umfange sich daraus evtl.
die Notwendigkeit baulicher Anpassungsmaßnahmen ergibt, wird nach Abschluss des
Verkehrsversuchs zu erörtern sein. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 200,-- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: -,-- c) an Folgekosten: -,-- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: -,-- Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss nimmt den Sachbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vor Ablauf des noch laufenden Verkehrsversuches ist erneut im Verkehrsausschuss vorzutragen. |
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