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Vorlage - VO/5255/13  

 
 
Betreff: Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wermuth, Susanne
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Vorberatung
23.09.2013 
Sitzung des Verkehrsausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.09.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2012 im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2013 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe Anhebungen der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vertretbar sind und anschließend ggf. einen Anpassungsvorschlag zu unterbreiten. Im Haushaltssicherungskonzept ist durch die Entgelterhöhung für die Nutzung städtischer Parkhäuser eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 266 000,00 € für die Jahre 2014 ff. vorgesehen.

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die letzte Gebührenerhöhung für das Parken an Parkscheinautomaten zum 01.01.2009 erfolgte.

 

Wie bereits in der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept dargestellt, erscheint aufgrund der allgemeinen Preissteigerung eine Erhöhung der Parkgebühren generell vertretbar. Auch umweltpolitische Gesichtspunkte sprechen für diese Bewertung, da eine moderate Gebührenerhöhung insbesondere bei Kurzstreckenfahrten Anreize schafft, auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes umzusteigen.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr durch die Mitgliedschaft im HVV eine regelmäßige Erhöhung erfahren.

 

Da auch die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH derzeit einen Vorschlag zur Entgelterhöhung für die Nutzung der städtischen Parkhäuser sowie die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorbereitet, sollte ein gewisser Gleichklang das Ziel sein, um unerwünschte Verdrängungseffekte von den Parkhäusern in Richtung knapper innenstadtnaher Parkplätze zu vermeiden.

 

Insofern wird seitens der Verwaltung eine zweistufige Erhöhung der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vorgeschlagen. In der 1. Stufe zum 01.02.2014 erfolgt eine Erhöhung von derzeit 1,20 € je angefangener Stunde um 0,10 € in jeder der drei Gebührenzonen. In der 2. Stufe ist eine weitere Erhöhung von 0,10 € je angefangener Stunde vorgesehen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen schätzt die Verwaltung auf ca. 86.000 € im Haushaltsjahr 2014.

 

Die in der 1. Stufe vorgesehene Preiserhöhung führt dazu, dass z. B. die in der Gebührenzone I zu zahlende Gebühr für eine Stunde von dann 1,30 € über den derzeitigen Entgelten von 0,90 € - 1,10 € pro Stunde der städtischen Parkhäuser liegt. Damit kann ein evtl. bereits eingetretener Verdrängungseffekt zu Lasten der innenstadtnahen gebührenpflichtigen Parkplätze korrigiert werden.

 

In den vergangenen Jahren wurde eine gestaffelte Gebührenerhöhung um jeweils 0,10 € in den Jahren 2007 und 2009 gewählt. Diese Staffelung wird für die Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum für die Jahre 2014 und 2016 ebenfalls als vertretbar angesehen.

 

Da es sich bei den Parkgebühren an Parkscheinautomaten um öffentlich-rechtliche Gebühren handelt, die auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Straßenverkehrsgesetzes erhoben werden, ist die Gebührenordnung der Stadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) zu ändern. Die ParkGO soll nunmehr als Neufassung zum 01.02.2014 in Kraft treten.

 

Der beigefügte Entwurf der ParkGO (siehe Anlage) greift neben der Gebührenerhöhung folgende Anpassungen auf:

 

-              Zuordnung des städtischen Parkplatzes „ehem. Lucia“, Am Schützenplatz und des Parkstreifens Pulverweg zur Zone II

 

-              Ausgliederung der Frommestraße aus der Parkraumbewirtschaftung.

 

Der Parkplatz im Bereich der ehemaligen Firma Lucia ist städtische und gewidmete Straßenfläche und bietet sich wie auch der zurzeit mit Parkscheibenregelung versehene Parkstreifen Pulverweg für die Bewirtschaftung an, um hier nicht mit unmittelbar anliegenden kostenfreien Parkplätzen in Konkurrenz zum Parkhaus „Bahnhof“ zu treten. Aufgrund der besonderen Bahnhofs- und auch Innenstadtnähe sollte die Gebührenzone II gewählt und im Bereich Pulverweg die Höchstparkdauer auf 2 Stunden beschränkt werden. Für den Parkplatz Am Schützenplatz wird eine Höchstparkdauer von 4 Stunden als angemessen angesehen und damit an die geltende Regelung in der Straße Am Schützenplatz angepasst. Bis zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomat ist eine Übergangsphase mit Parkscheibenregelung vorgesehen. Sofern nach Aufstellung eines Bebauungsplans der Verkauf der jetzigen Parkplatzfläche an der Straße Am Schützenplatz erfolgt, wäre die vorgeschlagene Parkraumbewirtschaftung wieder aufzuheben. Die jetzt vorgeschlagene Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt aus heutiger Sicht daher nur für einen Übergangszeitraum.

 

Ausschlaggebend für die Festlegung der Höchstparkdauer von 2 und 4 Stunden in den vorgenannten Bereichen ist insbesondere die Vermeidung der Nutzung der Parkmöglichkeiten als Dauerparkplatz für Pendler, da dies nicht mit den eigentlichen Zielen der Parkraumbewirtschaftung vereinbar ist. Im Hinblick auf die Parksituation mit mehreren stadtnahen Parkhäusern ist die angesetzte Höchstparkdauer daher sachgerecht.

 

In der Frommestraße hat sich das Parkraumangebot nach der bedingt durch die Senkungsschäden vorgenommenen baulichen Einschränkung erheblich verringert. In dem verbleibenden Straßenbereich besteht in dieser Straße sowie im weiteren Umfeld eine recht hohe Nachfrage nach Bewohnerparkmöglichkeiten und durch die entstandene Sackgassenlage ohne Wendemöglichkeit kein Interesse an einer entsprechenden Belastung durch Parksuchverkehr.

 

Durch die unmittelbare Nähe des Parkhauses „Am Rathaus“ mit ganztägigem Betrieb steht weiterhin ausreichend Parkraum zur Verfügung. Mithin ist es sachgerecht, die gebührenpflichtige Kurzparkzone entsprechend aufzuheben und in ein Bewohnerparken für den Bereich B umzuwandeln.

 

Für die neu zu bewirtschaftenden Parkplätze Am Schützenplatz und Pulverweg sind weitere Parkscheinautomaten anzumieten, deren Kosten im Jahr pro Parkscheinautomat mit 1.700,00 € angesetzt werden müssen. Eine Erhöhung der Einnahmen durch die Bewirtschaftung kann bei beiden Parkbereichen mit jeweils 3.000,00 € im Jahr angenommen werden. Für die vorgeschlagene Ausgliederung der Frommestraße aus der Parkraumbewirtschaftung ist der Kostenansatz wieder um einen Parkscheinautomaten mit 1.700,00 € zu verringern.

 

Für den zurzeit im Bau befindlichen Parkplatz St.-Ursula-Weg auf dem ehemaligen Avacon-Gelände ist zunächst die Ausweisung einer Parkregelung unter Auslegung der Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden vorgesehen. Damit soll u. a. auch gewährleistet werden, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und auch wieder abholen können.

 

Die Beschilderungskosten liegen für den Parkplatz St.-Ursula-Weg bei ca. 300,00 € und sind im Kostenansatz für die Baumaßnahme zur Herstellung des Parkplatzes (Bereich 72) enthalten. Die Neubeschilderung Am Schützenplatz und die Umbeschilderung des Parksteifens Pulverweg für die Bewirtschaftung ist aus dem Altmaterialbestand des Betriebshofes vorgesehen.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Parkgebührenordnung 2014 Entwurf (18 KB)      
Anlage 2 2 Gebührenzonen Anlage § 2.tcd (557 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfes wird beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:               25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.               100,00 €

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Einrichtung der PSA              3.400,00 €

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              32020

              Produkt / Kostenträger:              54600103

              Haushaltsjahr:                            2014

 

 

Anlagen:

 

Neufassung der Parkgebührenordnung