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Sachverhalt: In der nächsten Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH wird der Jahresabschluss 2012 der Tochtergesellschaft Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH beraten. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH sind für die Beschlüsse entsprechend mit Weisung zu versehen.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Wohnungsbau GmbH am 27.06.2013 ist u.a. der Jahresabschluss 2012 der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH behandelt worden.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2012 wie folgt ab:
Bilanzsumme 1.454.300,81 € Jahresüberschuss 0,00 € Bilanzgewinn 0,00 €.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Lüneburger Wohnungsbau GmbH. An die Muttergesellschaft ist ein Betrag von 36.360,15 € abgeführt worden.
Der Aufsichtsrat der Lüneburger Wohnungsbau GmbH empfiehlt, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH zuzustimmen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, Hannover, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2012 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 12, Zimmer 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH zuzustimmen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
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