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Sachverhalt: Im Finanzhaushalt 2013 stehen bei der Investitions-Nr. 01-421-001 „Maßnahmen zur Förderung des Sports“ Mittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Die nachfolgend nach Ihrem Eingangsdatum geordneten Anträge sind bis zum heutigen Tage bei der Verwaltung eingegangen. Nach erfolgter Prüfung und Anwendung der in der Praxis bewährten 1/3 Förderung schlägt die Verwaltung vor, den Sportvereinen folgende Zuschussbeträge in Aussicht zu stellen:
Eine ergänzende Begründung des Verwaltungsvorschlages wird mündlich vorgetragen.
* Als investive Maßnahmen werden im Sport- und Spielstättenbereich angesehen: Neu- und Erweiterungsbauten, Aus- und Umbauten, Sanierung, Modernisierung, Energie- und Wassersparmaßnahmen sowie Anpassung von Sportstätten an sicherheitstechnische Erfordernisse, um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können. Eine Tucherneuerung von Snookertischen, erfüllen demnach nicht diese Voraussetzungen.
** Mit Pachtvertrag vom 23.12.1998 (Laufzeit bis zum 31.12.2024) wurde die im Eigentum der Stadt befindliche Sportplatzanlage „Hasenburger Grund“ dem MTV Treubund Lüneburg zur sportlichen Nutzung überlassen. Gemäß § 4 des unterzeichneten Vertrages hat sich der Sportverein verpflichtet, die überlassenen Flächen und Gebäude stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Ausbesserungen und Erneuerungen obliegen dem Verein nur insoweit, als sie zu der gewöhnlichen Unterhalten der Sache gehören. Hierzu zählen Erhaltungsmaßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind. Auf die Nießbrauchbestimmungen in den §§ 1041 ff BGB wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Als Nießbraucher hat der MTV Treubund Lüneburg die Sportplatzanlage zwar grundsätzlich in ihrem wirtschaftlichen Bestand, nicht aber in ihrem Kapitalwert zu erhalten. Die Verlegung einer Gasleitung ist als außergewöhnliche Maßnahme anzusehen. Insoweit darf der Sportverein als Nießbraucher der Anlage nicht mit diesen Kosten belastet werden. Da der Sportverein bereits im letzten Jahr mit der Erneuerung der Heizungsanlage begonnen hat wird vorgeschlagen, die Kosten für die Verlegung der Gasleitung zu 100 Prozent durch die Hansestadt Lüneburg zu finanzieren.
Anlage/n: Nr. 1 Antrag Lüneburger SK Hansa vom 05.07.2012 Nr. 2 Antrag TuS Erbstorf vom 12.11.2012 Nr. 3 Antrag Kraft-Sport Lüneburg vom 28.11.2012 Nr. 4 Antrag SV Eintracht Lüneburg vom 13.03.2013 Nr. 5 Antrag Pool- und Snookerclub Lüneburg vom April 2013 Nr. 6 Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 25.04.2013 Nr. 7 Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 11.06.2013, Bau einer Tennisplatzes Nr. 8 Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 11.06.2013, Befestigung von Parkflächen
Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss beschließt, dem TuS Erbstorf für den Bau einer Solar- und Brauchwasseranlage 2.500 €, dem Kraft-Sport Lüneburg für die Ersatzbeschaffung von Judomatten 2.500 €, der SV Eintracht Lüneburg für den Einbau einer Sportplatzberegnungsanlage 2.500 €, dem 1. Pool- und Snookerclub Lüneburg für die Anschaffung eines gebrauchten Snookertisches 700 €, dem MTV Treubund Lüneburg für die Verlegung einer Gasleitung Sportplatzanlage Hasenburger Grund 10.143,56 €, dem MTV Treubund Lüneburg für den Bau eines Tennisplatzes 6.600 €, dem MTV Treubund Lüneburg für die Befestigung von Parkflächen 5.000 €, als Zuschuss zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ~ 30.000 € c) an Folgekosten: 0 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 56260 Produkt / Kostenträger: 42100102 Haushaltsjahr: 2013
e) mögliche Einnahmen: 0 €
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