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Vorlage - VO/5221/13  

 
 
Betreff: Einführung der Beherbergungssteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kipke, Jürgen
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
26.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Einführung der Beherbergungssteuer

 

Zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Haushaltsplanung die Einführung der Beherbergungssteuer als öffentliche Aufwandsteuer vorgesehen. Es ist geplant, zum 01.10.2013 die im Entwurf beiliegende Satzung in Kraft treten zu lassen und dadurch eine jährliche Haushaltsentlastung von 200.000 € zu erzielen.


Steuergegenstand ist hierbei das Bereitstellen einer Übernachtungsmöglichkeit gegen Entgelt. Die Steuer soll von den Beherbergungsbetrieben erhoben werden, welche diese ihren Gästen in Rechnung stellen können, ähnlich einer Kurtaxe. Grundlage für die Berechnung ist die Anzahl der Übernachtungen. Anhand einer Klassifizierung der Beherbergungsbetriebe ist der Steuerbetrag für eine Übernachtung unterschiedlich hoch. Hierbei wird u. a. eine Unterscheidung analog mehrerer anderer niedersächsischer Kommunen anhand der ‚DeHoGa-Hotelklassifizierung’ nach Anzahl der vergebenen Sterne vorgenommen. Die Tagesübernachtungssätze staffeln sich demnach wie folgt:

 

Übernachtungen in Hotels ab einer Klassifizierung von 4 Sternen               3,00€ pro Übernachtung

 

Übernachtungen in Hotels ohne Klassifizierung/bis zu einer                             2,00€ pro Übernachtung

Klassifizierung von einschließlich 3 Sternen


Übernachtungen in Pensionen, Gasthöfen, Ferienwohnungen,                             1,00€ pro Übernachtung

Ferienhäuser, Privatvermietungen, Motels und ähnlichen

Einrichtungen

 

Übernachtungen auf Camping- und Reisemobilplätzen                                          0,50€ pro Übernachtung

sowie Übernachtungen in Jugendherbergen

 

Unterschieden wird ebenfalls zwischen berufsbedingten Übernachtungen, die von der Steuer befreit sind, und touristischen Übernachtungen. Die Besteuerung erfasst dabei lediglich die ersten 14 Übernachtungstage und schließt die Besteuerung von Minderjährigen aus. Laut statistischen Erhebungen finden pro Jahr rd. 300.000 Übernachtungen im Stadtgebiet statt, wovon laut Angaben der Hotelbetriebe und der Lüneburg Marketing GmbH ca. 50% berufsbedingt sind.

 

Der Satzungsentwurf orientiert sich an den als rechtlich zulässig beschiedenen Satzungen zu Beherbergungssteuern anderer Kommunen. Der Entwurf wurde unter aufwandsmindernden Gesichtspunkten weiter überarbeitet um organisatorische Notwendigkeiten auf Seiten der Beherbergungsbetriebe und der Verwaltung gering zu halten.

 

Erste Abstimmungsgespräche zwischen der Hansestadt Lüneburg und den großen Hotelbetrieben Lüneburgs haben bereits stattgefunden um eine praxistaugliche Umsetzung gewährleisten zu können. Informationsveranstaltungen sind für alle Steuerschuldner in den kommenden Wochen geplant.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            500,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Satzungsentwurf

Erklärung zur Beherbergungssteuer

Erklärung zur beruflichen Notwendigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beherbergungssteuer Hansestadt Lüneburg (50 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Anlage 2 2 Erklärung zur Beherbergungssteuer (23 KB)      
Anlage 3 3 Bestätigung berufliche Notwendigkeit (16 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die beiliegende Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2013.