Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Hansestadt und Landkreis Lüneburg praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung effizienter Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung zusätzlicher finanzieller und/oder personeller Ressourcen bei Verbesserung der Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger.
In Verfolgung dieser Zielsetzung konnte in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten realisiert werden. Als nächstes Projekt wird die Zusammenlegung der Telefonzentralen beider Verwaltungen beim Landkreis Lüneburg empfohlen. Hierdurch lässt sich eine Erweiterung der Erreichbarkeitszeiten, eine höhere Erreichbarkeitsquote zu Spitzenzeiten mit bis zu 4 Vermittlungsplätzen sowie eine flexiblere Vertretung erzielen. Gleichzeitig werden die technischen Betriebskosten reduziert. Beide Verwaltungen haben neue Telefonanlagen beschafft. Die Anlagen können technisch entweder über eine gemeinsame Telefonzentrale gekoppelt oder weiter unabhängig voneinander betrieben werden. Durch die Kopplung sollen erhöhte Ausfallsicherheit durch Redundanz geschaffen und neue Funktionsmerkmale wie z. B. internes Vermitteln, ermöglicht werden. Die gemeinsame Telefonzentrale ist montags bis donnerstags durchgehend von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. Damit erhöht sich die telefonische Erreichbarkeit der Hansestadt um 6,5 Stunden und die des Landkreises um 2,0 Stunden wöchentlich.
Die gemeinsame Telefonzentrale soll zum 01.10.2013 ihren Betrieb aufnehmen. Hierfür steht beim Landkreis ein entsprechend ausgestattetes Büro zur Verfügung. Für die gemeinsame Durchführung der Aufgabe stehen 3,12 Stellen (2,5 Stellen E 05 TVöD und 0,62 Stelle E 03 TVöD) zur Verfügung. 1,62 Stellen werden vom Landkreis Lüneburg und 1,5 Stellen von der Hansestadt gestellt. Die Mitarbeiter/innen der Hansestadt werden an den Landkreis Lüneburg abgeordnet.
Jede Vertragspartei trägt die Kosten für das eingesetzte Personal weiterhin selbst. Die Sachkosten werden zwischen den Vertragspartnern abgerechnet. Weitere Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.
Die Zweckvereinbarung ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sie liegt dem Nds. Innenministerium zur Prüfung vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
1 Zweckvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der beigefügten Zweckvereinbarung zur Zusammenlegung der Telefonzentralen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit Wirkung vom 01.10.2013 wird zugestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |