Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Bebauungsplangebiet Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ soll jetzt die Erschließung erfolgen und es liegen die ersten Bauanträge vor, daher ist dort jetzt eine zügige Straßenbenennungen notwendig.
Die Straße „An der Wittenberger Bahn“ ist die einzige Straßenbezeichnung die zur Zeit das gesamte Bebauungsgebiet erschließt.
Planstraße A und Planstraße B (siehe Anlage zur Beschlussvorlage) können zusammengefasst mit einem Namen benannt werden, da beide Straßenzüge – nach Norden abknickend - die Haupterschließung für das Wohngebiet darstellen.
Von Investorenseite wurde für das Baugebiet bereits der Begriff „Ilmenaugarten“ geprägt und für die Vermarktung verwendet.
Die Planung für die Erschließung der beiden mittleren Wohngebiete 3 bis 6 ist noch nicht abgeschlossen. Für diesen Bereich muss eine Straßenbenennung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zwischen den Planstraßen B und C ist keine Durchfahrtsmöglichkeit geplant, deshalb benötigt Planstraße C einen eigenständigen Straßennamen. Hier wird vorgeschlagen, die historischen Bezüge des ehemaligen Bahnkomplexes aufzunehmen und die bestehende Bezeichnung „An der Wittenberger Bahn“ zu belassen.
Die Planstraße E soll auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt werden, bildet aber mit der Planstraße D eine ineinander überlaufende Straße und sollte somit zu einem Straßennamen zusammengefasst werden. Vorgeschlagen wird hierfür „An der Soltauer Bahn“, um auch hier die historischen Bezüge des ehemaligen Bahnkomplexes mit der damaligen Fahrstrecke Richtung Soltau herzustellen. In der Planstraße E ist damit die Umbenennung einiger Lagebezeichnungen (Hausnummern 8, 10, 12 u. 29) verbunden, da dieser Teil derzeit auch noch „An der Wittenberger Bahn“ heißt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Planstraßen A und B in dem als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Lageplan erhalten die Bezeichnung „Ilmenaugarten“.
Planstraße C behält die bestehende Bezeichnung „An der Wittenberger Bahn“ bei.
Die Planstraßen D und E erhalten die Bezeichnung „An der Soltauer Bahn“.
Die Straßenbenennung erfolgt vorbehaltlich der Erstellung in der im Lageplan eingezeichneten Form.. |
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