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Vorlage - VO/5140/13  

 
 
Betreff: Benennung von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenen Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dehne, RebeccaAktenzeichen:30 12 02
Federführend:30 - Rechtsamt Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Dehne, Rebecca  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
23.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen (offen)   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
23.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Oedeme (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2014 2018 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.

 

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt beim Amtsgericht Lüneburg ein Ausschuss zusammen, der sich aus einem Richter beim Amtsgericht Lüneburg als Vorsitzender, einem durch die Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamtem sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer zusammensetzt. Die Aufgabe des Ausschusses besteht zum einen darin, die aus den durch die Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten für die nächsten Geschäftsjahre amtierenden Schöffen und Hilfsschöffen auszuwählen. Zum anderen hat der Ausschuss über die gegen die Vorschlagslisten erhobenen Einsprüche zu entscheiden.

 

Gemäß Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sind für den Amtsgerichtsbezirk von der Hansestadt Lüneburg dem Richter beim Amtsgericht bis zum 01.07.2013 drei Vertrauenspersonen zu benennen. Die zu benennenden Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gewählt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: ca. 60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Nach den Rückmeldungen der Fraktionen und der Gruppe des Rates der Hansestadt Lüneburg werden von der Hansestadt Lüneburg gemäß § 40 GVG folgende Vertrauenspersonen für den in 2013 beim Amtsgericht Lüneburg zusammentretenden Schöffenwahlausschuss benannt:

 

1. Herrn Eduard Kolle

2. Herrn Ernst Bögershausen

3. Herrn Niels Webersinn

 

Als Vertreter wird folgende Person benannt:

 

1. Herrn Torbjörn Bartels