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Vorlage - VO/5137/13  

 
 
Betreff: Auswahl der Jugendschöffen 2014-2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Duda, Thomas   
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
23.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen (offen)   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
23.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Oedeme (offen)   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.06.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.02.2013 hat der Direktor des Amtsgerichtes Lüneburg die Hansestadt aufgefordert, bis zum 01.07.2013 eine namentliche Liste mit jeweils mindestens 38 weiblichen und 38 männlichen Personen (insgesamt also 76 Personen) vorzulegen, die die Namen von Bewerbern um das Ehrenamt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen enthält.

 

Nach § 94 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Ortsrat zu allen Fragen des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Das Anhörungsrecht besteht u.a. auch bei der Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen, analog folglich auch für die Liste der Jugendschöffen.

 

Da der Jugendhilfeausschuss über die namentliche erst am 25.06.13 entscheiden wird und anschließend noch eine 5-tägige öffentliche Auslegung erfolgen muss, wurde der Vorlagetermin mit tel. Zustimmung des Direktors des Amtsgerichtes inzwischen auf den 15.07.2013 verschoben.

 

Dem Aufruf der Verwaltung in der regionalen Presse, sowie der Bitte um Vorschläge aus dem Kreis der örtlich gesellschaftlichen Organisationen (u.a Parteien, Gewerkschaften, Stadtjugendring), Vereinigungen der Wirtschaft und karitativen Organisationen sind bis zum 03.05.2013 die in der Anlage gelisteten Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt gefolgt, bzw. benannt worden.

 

Es hat sich, bzw. es wurde, damit eine genügend große Anzahl weiblicher und männlicher Bewerber gemeldet. Diese Personen sollen nunmehr dem Schöffenwahlausschuss zur Auswahl vorgeschlagen werden.

 

Die Bewerberbögen wurden verwaltungsseitig bereits darauf vorgeprüft, dass Personen abgelehnt wurden, die zum Beginn der Amtszeit am 01.01.2014 noch im Vermögensverfall, also der Insolvenz, sind. Zudem wurden Bewerber abgelehnt, die nicht im Gebiet der Hansestadt wohnen und somit hier nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: ----             

              Produkt / Kostenträger: ----

              Haushaltsjahr: ----             

 

e)  mögliche Einnahmen: ---

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen 2014-2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Vorschläge Jugendschöffen Frauen 2014-2018 (22 KB)      
Anlage 2 2 Liste Vorschläge Jugendschöffen Männer 2014-2018 (20 KB)