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Vorlage - VO/5113/13  

 
 
Betreff: Schaffung einer neuen städtischen Kindertagesstätte "Hort Kaltenmoor"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.05.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Kita Kaltenmoor wurde vor 40 Jahren als eine der größten Kindertagesstätten Niedersachsens eröffnet. Bis zum Jahr 2012 wurden dort 9 Betreuungsgruppen von Krippe bis Hort vorgehalten. Durch den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung wurden dort zwei weitere Krippen-Gruppen eingerichtet, was zur Folge hatte, dass die beiden Hortgruppen in das nahe gelegene Jugendzentrum ausweichen mussten.

Aufgrund der dadurch entstandenen Größe der Einrichtung (nun 11 Gruppen) und der Tatsache, dass eine Außenstelle geschaffen wurde, hat das Landesschulamt entschieden, dass eine Betriebserlaubnis für die umgezogenen Hortgruppen nur erteilt wird, wenn der Hort getrennt und eigenständig vom Mutterhaus betrieben wird.

Um den Betrieb aufrecht erhalten zu können, wurde dies auch direkt mündlich zugesagt und begonnen die personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Dazu wurden Gespräche mit der bisherigen Einrichtungsleiterin Frau Zbikowski und der Stellvertreterin Frau Özdemir geführt und Frau Özdemir konnte als Leiterin des Hortes gewonnen werden, den sie auch bereits vorher schon betreute.

Da es für den zweigruppigen Hort nur eine begrenzte Anzahl von Freistellungsstunden für die Leitungsfunktion gibt, wird Frau Özdemir auch weiterhin noch die Stellvertretung in der Kita Kaltenmoor wahrnehmen.

Dadurch ist sowohl die geforderte Eigenständigkeit beider Häuser gegeben und trotzdem bleibt die Möglichkeit einer engen Zusammenarbeit gewahrt.

 

Es liegt mittlerweile auch die Betriebserlaubnis für den Hort Kaltenmoor mit zwei Gruppen rückwirkend zum 01.08.2012 vor.

Auch wenn die praktische Umsetzung also bereits vollzogen wurde und der Betrieb beider Einrichtungen nach wie vor läuft, soll mit dieser Mitteilungsvorlage auch ein offizielles Zeichen gesetzt werden.

 

Außerdem ist es natürlich auch wichtig in Zukunft von 14 städtischen Einrichtungen zu sprechen und nicht wie bisher von 13.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                 keine zusätzlichen Kosten

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja x

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: ---             

              Produkt / Kostenträger: ---

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen: