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Vorlage - VO/5107/13  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
02.05.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Entgelttabelle der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten wurde zuletzt mit Beschluss des Rates vom 26.08.2010 geändert. Inhalt dieser Änderung war eine jeweils 2 %-ige Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.10.2010 bzw. 01.08.2011. Ziel dieser Erhöhung war es, den prozentualen Anteil des Aufkommens an Elternbeiträgen (ca. 20%) an den Gesamtkosten des Kita-Betriebs gleich zu halten.

 

Dies ist auch angesichts der neuesten vereinbarten tariflichen Entgelterhöhung für die Folgejahre sicherzustellen. Eine im Mai 2012 in den Jugendhilfeausschuss eingegebene Vorlage fand keine Akzeptanz und wurde zunächst zurückgestellt.

Um die bisherige Entgelttabelle nicht wie in der Vergangenheit unreflektiert stetig zu erhöhen, wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Einbeziehung freier Kita-Träger und des Kita-Stadtelternrates mit dem Ziel gebildet, eine neue Entgelttabelle zu erstellen, die sowohl eine größere Klarheit und Gerechtigkeit bei der Entgeltbemessung schafft, als auch das vorgegeben Ziel der Kostendeckung von 20% berücksichtigt.

 

Die nun vorliegende Entgelttabelle sieht in den verschiedenen Betreuungsarten eine ansteigende Kostenheranziehung um jeweils 0,1% vor. Damit könnte erreicht werden, dass sowohl die unteren Einkommensstufen entlastet, die höheren Einkommensstufen dagegen etwas stärker belastet werden. Trotzdem übersteigen selbst die Höchstbeträge bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten eines Betreuungsplatzes, die zwischen 800,- und 1.000,- € liegen.

 

Die genauen finanziellen Auswirkungen dieser neuen Entgelttabelle kann man leider noch nicht präzise ausrechnen, da die Anzahl der Familien in den oberen Gehaltsstufen durch das bisherige Verfahren nicht bekannt sind. Pauschalierte Hochrechnungen haben jedoch ergeben, dass der Kostendeckungsgrad tatsächlich bei knapp 20% liegen wird.

Die Arbeitsgruppe schlägt aus diesem Grunde vor, diese Entgelttabelle nach 2 Jahren auf den Prüfstand zu stellen und ggf. unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmeentwicklung anzupassen.

 

Bei den Beratungen zur Entgelttabelle wurde auch auf eine Aktualisierung der Einkommensberechnung aufgrund inzwischen eingetretener gesetzlicher Änderungen hingewiesen. Diese wurde ebenfalls vorgenommen. Neben weiteren redaktionellen Änderungen können diese Änderungen der ebenfalls als Anlage beigefügten Satzung in synoptischer Darstellung entnommen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: ----

c)  an Folgekosten: ----             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja x

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 57230             

              Produkt / Kostenträger: 3321140

              Haushaltsjahr:              2013

 

e)  mögliche Einnahmen:               rund 140.000,- €

Anlage/n:

Anlage/n:

Satzung in Synoptischer Gegenüberstellung

Anlage 1 Entgelttabelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synoptische Gegenüberstellung Kita-Satzung 2013 (92 KB) PDF-Dokument (104 KB)    
Anlage 2 2 KitaSatzungAnlage1Entgelttabelle (17 KB) PDF-Dokument (36 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Durch Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten werden die Benutzungsentgelte entsprechend der beigefügten Anlage verändert. Die Änderungen treten am 01.08.2013 in Kraft.

Rechtzeitig vor dem 01.08.2015 soll eine Überprüfung der Entgelttabelle, insbesondere der hier gewählten Einkommensstufen, stattfinden.