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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 25.06.2009 die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege erlassen. Aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften wurde es seinerzeit für die örtlichen Jugendhilfeträger erstmals erforderlich, die Tagespflege durch eine Satzung zu regeln (Sitzungsvorlage 3285/09). Diese Satzung wurde 2011 durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (Sitzungsvorlage VO/5105/13) nachgebessert. Nach nunmehr erneuten 2 Jahren ergibt sich durch Gesetzesänderungen, aber auch einer noch größeren Professionalisierung der Verwaltung ein gewisser Ergänzungs- bzw. Nachbesserungsbedarf. Neben redaktionellen Änderungen, klareren Formulierungen und einer Anpassung der Entgelttabelle entsprechend der neuen Entgelttabelle für die Kindertagestätten gibt es ganz neu die Anlage 2. Hiermit sollen Qualitätskriterien fest- und auch fortgeschrieben werden, die sich nicht, wie die Satzung selbst, in erster Linie an die Eltern richten, sondern auch als Richtlinie für die Tagespflegepersonen selbst dienen.
Die vorstehenden Neuregelungen sind sowohl mit Tageselternverein, als auch mit dem Ev. Kindertagesstättenverband und natürlich auch mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt worden, um sicherzustellen, dass Tagespflegepersonen und Eltern in Stadt und Landkreis gleiche Bedingungen vorfinden. Der Landkreis Lüneburg wird einen gleich lautenden Satzungsentwurf ebenfalls in der Mai-Sitzung des dortigen Jugendhilfeausschusses einbringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Folgejahre je ca. 60.000 € (Mindereinnahmen) d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 57810 Produkt / Kostenträger: 4332312.36120102 Haushaltsjahr: 2013
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzung in Synoptischer Gegenüberstellung Anlage 1 Entgelttabelle Anlage 2 zur Satzung
Beschlussvorschlag: Die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Tagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII im Stadtgebiet Lüneburg wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlagen beschlossen.
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