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Vorlage - VO/5068/13-1  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Vorlage VO/5068/13 zur „Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigenwurde im Verwaltungsausschuss am 21.03.2013 vorberaten.

 

Der Sachverhalt der Vorlage VO/5068/13 bezog sich auf die Auflistung der einzelnen Fraktionen über die Verwendung der Fraktionskostenzuschüsse 2012, die bis zum 12.03.2013 vorlagen. Nunmehr liegen von allen Fraktionen bzw. Gruppen die Auflistungen vor, so dass sich kleine Änderungen im Sachverhalt ergeben haben. Die Änderungen sind Fett hervorgehoben.

Die Änderungen im Sachverhalt haben keine Auswirkungen auf den Beschlussvorschlag. Somit kann eine erneute Vorberatung im Verwaltungsausschuss entfallen.

 

 

Im Verwaltungsausschuss am 21.03.2013 wurde das In-Kraft-Treten der 10. Änderungssatzung rückwirkend zum 01.01.2013 empfohlen. Daher ist dieser Vorlage die angepasste 10. Änderungssatzung als Anlage angefügt.

 

 

 

Nach § 57 Abs. 3 NKomVG kann die Kommune den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung gewähren. Die Hansestadt Lüneburg gewährt den Fraktionen und Gruppen gemäß § 11 der Satzung zur Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen in der Fassung der neunten Änderungssatzung vom 15.11.2012 Zuwendungen.

 

Gemäß des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 04.02.1992 standen 17.100,-DM für Zuwendungen zur Verfügung, die wie folgt verteilt wurden: jede Fraktion erhielt eine Pauschale von 1.440,- DM; der dann noch zur Verfügung stehende Betrag wurde durch 42 anspruchsberechtigte Fraktionsmitglieder geteilt. Nach der Umstellung in Euro ergab sich ein Gesamtfraktionskostenzuschuss in Höhe von 8.800,- €, wovon jede Fraktion eine Pauschale von 720,- € erhielt und der dann noch zur Verfügung stehende Betrag durch 42 anspruchsberechtigte Fraktionsmitglieder geteilt wurde.

 

In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 08.12.2011 wurde die Vorlage VO/4318/11 „8. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994“ mit dem Entwurf der Entschädigungssatzung Stand 02.11.2011 beraten. In dem Satzungsentwurf wurde zum ersten Mal die Verteilung der Fraktionskostenzuschüsse geregelt. Der vorgelegte Entwurf der Entschädigungssatzung wurde mehrheitlich beschlossen. Die Entschädigungssatzung trat am 01.01.2012 in Kraft.

 

Mit Mitteilung Nr. 68/2012 vom 12.12.2012 erhielt die Hansestadt Lüneburg vom Niedersächsischen Städtetag das Urteil vom 05.07.2012 des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwG 8 C 22.11 zu den Fraktionszuwendungen, welches an die Fraktionsvorsitzenden in der 51. Kalenderwoche 2012 verteilt wurde.

Nach diesem Urteil haben Fraktionen bzw. Gruppen generell keinen Anspruch auf Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln oder auf volle Erstattung ihrer Kosten.

Es besteht aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Verteilung der für die Fraktionszuwendungen vorgesehenen Mittel auf die verschiedenen Fraktionen bzw. Gruppen. Die Kommune ist dabei an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden. Eine rein proportionale Verteilung nach der Fraktionsstärke bei unterschiedlich großen Fraktionen ist nur mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn den Fraktionen bzw. Gruppen kein fixerAufwand entsteht oder dieser regelmäßig nicht ins Gewicht fällt.

In der beklagten Kommune haben die Fraktionen mit einer größeren Mitgliederzahl die bereitgestellten Mittel nicht in voller Höhe benötigt und großzügig verwendet, die kleineren Fraktionen hingegen konnten ihre Aufwendungen zum Teil nicht decken.

 

 

Die Hansestadt Lüneburg stellt den Fraktionen für Fraktionssitzungen kostenlos Räume nach Voranmeldung zur Verfügung. Weitere Räumlichkeiten mit der entsprechenden Ausstattung (Möbel, EDV etc.) und Personal kann die Hansestadt Lüneburg den Fraktionen bzw. Gruppen nicht zur Verfügung stellen. Daher sind als Fixkosten die Anmietung von Räumlichkeiten, deren einmalige Ausstattung sowie die monatlichen Grundkosten für Telefon- und Internetanschluss und die Personalausgaben anzusehen.

Aus der Auflistung der einzelnen Fraktionen über die Verwendung der Fraktionskostenzuschüsse 2012 (Stand 09.04.2013) sind jedoch keine einheitlichen Fixkosten ersichtlich. Vier Fraktionen mieteten Räumlichkeiten an und zwei Fraktionen verwandten die Zuwendung zur Durchführung von Sitzungen; vier Fraktionen hatten Personalausgaben; vier Fraktionen machten Bürobedarf und zwei Fraktionen Telefon- und Internetkosten geltend.

Nach dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 05.07.2012 soll aufgrund der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG bei Zahlung von Fraktionszuwendungen ein Sockelbetrag an alle Fraktionen unabhängig von der Fraktionsgröße für die Fixkosten ausgezahlt werden. Dadurch soll die Benachteiligung der kleineren Fraktionen vermieden werden. Einen Großteil der Fixkosten machen normalerweise die Kosten zur Anmietung von Räumlichkeiten sowie deren Nebenkosten und die Personalausgaben aus.

Aus den Verwendungsnachweisen zu den Fraktionskostenzuschüssen 2012 geht jedoch hervor, dass die kleineren Fraktionen kein (regelmäßiges) Personal zur Erledigung der Fraktionsaufgaben beschäftigten und zwei der drei kleineren Fraktionen bzw. Gruppe keine Räumlichkeiten für ihre Fraktionsarbeit angemietet haben. Die kleineren Fraktionen/Gruppe müssen sogar 28% bzw. knapp 39% und 79% der Fraktionszuwendungen aufgrund von Nichtverwendung erstatten. Hingegen muss von den drei großen Fraktionen eine Fraktion 21% der Fraktionszuwendungen aufgrund von Nichtverwendung erstatten.

 

 

Unter Beachtung des Urteils vom 05.07.2012, BVerwG 8 C 22.11 und auf Grundlage der vorgelegten Auflistung der Verwendung der Fraktionskostenzuschüsse wird daher ein Kombinationsmodell vorgeschlagen.

Zirka 40% der den Fraktionen zugeteilten Mittel sollen als Sockelbetrag zu gleichen Teilen und zirka 60% nach der Fraktionsstärke verteilt werden.

 

Bei einem jährlichen Fraktionskostenzuschuss in Höhe von 36.540,00 € erhalten die Fraktionen bzw. die Gruppe jährlich als Sockelbetrag 2.520,00 € und je Fraktionsmitglied 510,00 €.

Daraus ergibt sich für die:

 

 

alt

neu

SPD-Fraktion

10.560,00

9.660,00

Fraktion Bündnis90/Die Grünen

10.080,00

8.640,00

CDU-Fraktion

7.200,00

7.620,00

Fraktion Die Linke

2.880,00

3.540,00

Fraktion Piraten Niedersachsen

2.880,00

3.540,00

Gruppe FDP/RRP

2.880,00

3.540,00

Gesamt

36.480,00

36.540,00

 

 

Um dem Leitsatz des Gleichheitsgrundsatzes nach dem o.a. Bundesverwaltungsgerichtsurteils nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, dass jede Fraktion zu Beginn einer neuen Wahlperiode einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung von Computer, Büromöbel usw. in Höhe von 1000,00 erhält.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                                 25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                                          keine

c)  an Folgekosten:                           ab dem 01.01.2013    jährlich 36.540 €

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

     X    Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              01020

              Produkt / Kostenträger:              11101503

              Haushaltsjahr:                            2013

 

e)  mögliche Einnahmen:                                                                   keine

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Entwurf der Satzung

Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10. Änderungssatzung (45 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 2 2 Synopse (50 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen wird zugestimmt.