Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Zuge der Neuaufstellung des Fachbereichs Soziales und Bildung (FB 5) zu den drei Bereichen Soziale und finanzielle Hilfen (B 51), Soziale Dienste (B 52) und Bildung und Betreuung (B 53) ergaben sich auch personelle Veränderungen und Aufgabenneuzuordnungen. Im Bereich Soziale Dienste (52) ist die Aufgabe der Stadtjugendpflege an die Entwicklung und Umsetzung des stadtteilorientierten Konzepts und der Jugendpflege in den Sachgebieten 521 und 522 (Regionale Fachdienste bestehend aus Allgemeinem Sozialdienst, wirtschaftlicher Jugendhilfe, Jugendpflege, Stadtteilarbeit) geknüpft. Die Stadtjugendpflege mit dem Blick auf die Entwicklung der Jugendarbeit im ganzen Stadtgebiet und die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden sowie dem Stadtjugendring gehört nunmehr in die Zuständigkeit der Teamleitung 522. Bisher hatte Herr Hubertus Heinrich diese Aufgabe zunächst vom 01.10.1991 bis 31.03.1992 kommissarisch wahrgenommen und diese dann ab 01.04.1992 offiziell übertragen bekommen. Darüber war er als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr Heinrich ist nunmehr das Aufgabenfeld Jugendschutz und Partizipation zugeordnet und hat die Stadtjugendpflege abgegeben. Zum 01.05.13 sind die beiden Teamleitungsstellen mit Herrn Michael Gehrdau für 521 und Herrn Thorsten Treybig für 522 besetzt. Damit kann der organisierte Aufgabenzuschnitt umgesetzt werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Herrn Heinrich als Stadtjugendpfleger für seine langjährige Tätigkeit zu danken und als beratendes Mitglied des JHA mit Wirkung vom 30.04.13 zu entbinden. Ab 01.05.13 übernimmt Herr Thorsten Treybig die Aufgabe der Stadtjugendpflege als Teil der Teamleitung des Regionalen Fachdienstes 522. Die Verwaltung befürwortet Herrn Thorsten Treybig als Stadtjugendpfleger und beratendes Mitglied des JHA zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: ----- Produkt / Kostenträger: ---- Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der JHA beschließt, Herrn Hubertus Heinrich aus der Aufgabe des Stadtjugendpflegers und beratenden Mitglieds des JHA mit Wirkung vom 30.04.13 zu entlassen und dankt ihm sehr für seine fachkundige und aktive Mitwirkung seit 1991 . Zum 01.05.13 übernimmt Herr Thorsten Treybig die Aufgabe des Stadtjugendpflegers und wird als beratendes Mitglied in den JHA berufen.
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