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Sachverhalt:
In Mannheim ist von September 2013 bis März 2014 eine große Ausstellung zum Thema "Die Wittelsbacher am Rhein" geplant, für die die Ministerpräsidenten der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen die gemeinsame Schirmherrschaft übernommen haben. Von den Reiss-Engelhorn-Museen ist angefragt worden, ob die Hansestadt Lüneburg bereit ist, für diese Ausstellung aus dem Altbestand der Ratsbücherei den sog. "Schwabenspiegel", also das im Vergleich zum Sachsenspiegel etwas jüngere Kaiserrecht auszuleihen (unsere Signatur: Ms. Jurid. 3).
In Aufmachung und Ausführung erreicht der Schwabenspiegel das Niveau der beiden Sachsenspiegelexemplare und dürfte zu den bedeutendsten und wertvollsten Ausführungen dieses Rechtsbuchs in Deutschland zählen. Seinen besonderen Wert erhält es durch die Buchmalerei "Übergabe des Rechtsbuchs (Blatt 13 b)", die dem sog. "Meister der Goldenen Tafel" zugeschrieben wird. Der Erhaltungszustand ist gut bis sehr gut. Als Versicherungswert sind mindestens 5 Millionen Euro anzusetzen.
Die Museen der Curt-Engelhorn-Stiftung, im vorliegenden Fall das Zeughaus, entsprechen modernsten Ausstattungsstandards. Entsprechende Selbstauskünfte liegen vor. Das Ausstellungskonzept entspricht modernen Standards. Der Transport würde mit einer renommierten Kunstspedition durchgeführt werden. Die Kosten der Versicherung trägt, wie in solchen Fällen üblich, der Entleiher.
Die zugesicherten Ausstellungsbedingungen entsprechen den heute üblichen Standards in vollem Umfang. Insofern bestehen aus bibliotheks- bzw. archivfachlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Ausleihe.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Dem Verleih des sog. „Schwabenspiegels“ aus dem Altbestand der Ratsbücherei entsprechend den üblichen Leihbedingungen wird zugestimmt. Eine Leihgebühr wird nicht erhoben. Die mit der Ausleihe verbundenen Kosten trägt der Leihnehmer. |
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