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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 18.12.2012 die 71. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Bezeichnung „Wohnen am Stadtplatz“ für einen Bereich östlich des Grünen Stadtplatzes im Hanseviertel eingeleitet. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen. Der Änderungsbereich umfasst lediglich die Flächen östlich des Stadtplatzes, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt ist. In der Anlage ist der Geltungsbereich zeichnerisch dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 0,3 ha. Durch die 71. Änderung erfolgt eine Darstellung als Wohnbaufläche. Die bisher geplanten Gemeinbedarfsnutzungen lassen sich auf einer anderen Fläche im Plangebiet des Bebauungsplans realisieren, die ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt bzw. dargestellt ist. Die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden im weiteren Verfahrensablauf beschlossen. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wurde sowohl an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg als auch in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist der Entwurf der 71 Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Stadtplanung nebst Begründung und Umweltbereicht ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zu der Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Änderungsentwurfes, der Begründung oder des Umweltberichtes nicht erforderlich.
Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren der Regierungsvertretung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Planentwurf nebst Verfahrensvermerk, Begründung einschließlich Umweltbericht, Abwägungsübersicht
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die im Rahmen der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Wohnen am Stadtplatz“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Wohnen am Stadtplatz“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
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