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Vorlage - VO/5075/13  

 
 
Betreff: Transformationsprozess E.ON Avacon AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
10.04.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Bundesnetzagentur fordert von Energieunternehmen unter Berufung auf die Entflechtungsvorgaben, dem sogenannten Unbundling, eine klare Trennung des Vertriebsgeschäfts vom Netzgeschäft. Bisher sind unter dem Dach der E.ON Avacon AG die Aktivitäten des Vertriebs, des Netzbetriebs und des Kundenservices gebündelt.

 

Um den Forderungen der Bundesnetzagentur nachzukommen ist es erforderlich, die Vertriebsaktivitäten aus der E.ON Avacon AG herauszulösen und den Vertrieb künftig abzuspalten.

 

Ungeachtet dessen wird der Vertrieb in seiner heutigen Aufstellung auf Grund des unverändert scharfen Wettbewerbs und eines starken Preis- und Kostendrucks als dauerhaft nicht konkurrenzfähig eingeschätzt. Vertreter der Aktionäre der E.ON Avacon AG haben vor diesem Hintergrund Verhandlungen geführt wie der Vertrieb zukunftsfähig und kosteneffizient aufzustellen ist, um im Wettbewerb bestehen zu können. Ergebnis ist, das Vertriebsgeschäft aller E.ON-Regionalgesellschaften (edis AG, Hanse AG, Bayern AG und Avacon AG) und weiterer E.ON-Vertriebseinheiten auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige E.ON-Vertriebsgesellschaft zu übertragen.

 

Für die geplante Abspaltung und Zusammenführung der Vertriebsaktivitäten ist u.a. die Zustimmung der kommunalen Aktionäre für die (prozentual geringere) Beteiligung an der integrierten Vertriebsgesellschaft erforderlich.

 

Die kommunalen Aktionäre haben signalisiert, dass sie sich nicht an einer solchen Vertriebsgesellschaft beteiligen und darüber hinaus starkes Interesse an der Ausweitung der Beteiligung am Netzgeschäft bekundet. Die E.ON hat in diesem Zusammenhang allen kommunalen Anteilseignern vorgeschlagen, ihre Beteiligung am Vertriebsgeschäft gegen zusätzliche, wertgleiche Anteile an der E.ON Avacon AG zu tauschen (Tausch Vertrieb gegen Netz).

 

Parallel zu diesen regulatorischen Entwicklungen befindet sich die Energieindustrie in Deutschland im Wandel und tendiert hin zu mehr Dezentralität und Nachhaltigkeit. In den nächsten zwei Jahrzehnten wird sich der Anteil der dezentral erzeugten Energiemenge auf ca. 40% erhöhen. In den Bereichen dezentrale Energienund Netzwerden zukünftig Wachstumschancen mit der Möglichkeit, die Energiewende vor Ort zu gestalten, erwartet.

 

Das Netz mit seinen stabilen Wachstumsaussichten soll daher neben dem Ausbau der dezentralen Erzeugung den Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung der E.ON Avacon AG bilden.

 

In den geführten Verhandlungen wurde erreicht, dass die E.ON Avacon AG das in ihrem Gebiet liegende 110 kV-Hochspannungsnetz der E.ON Netz GmbH als Bindeglied zwischen Höchst- sowie Mittelspannung und Niederspannung übernimmt. Das 110 kV-Hochspannungsnetz als strategisch wichtiger Bestandteil des Stromnetzes wird im Zuge der Energiewende weiter an energiewirtschaftlicher Bedeutung gewinnen. Mit der vorgesehenen Teilübernahme (Erwerb) wird der regionale Ausbau des Stromnetzes zur Einspeisung dezentral erzeugter Energie künftig durch die E.ON Avacon AG und somit durch die kommunalen Anteilseigner mitgestaltet werden können, der dringend benötigte Ausbaubedarf im Bereich der Hochspannungsnetze und auf der Mittelspannungsebene kann forciert werden.

 

Die regionale Ausrichtung soll unterstrichen werden, indem die E.ON Avacon AG und ihre Tochtergesellschaft E.ON Wärme unter der regional bekannten Marke AVACONauftreten. Damit wird die Forderung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Bundesnetzagentur nach dem Ausschluss der Verwechslungsgefahr zwischen Vertrieb und Netz in Markenpolitik und Kommunikation (Name, Farbe und Logo) erfüllt. Die E.ON Avacon AG soll in AVACON AG und die E.ON Avacon Wärme GmbH künftig in Avacon Natur GmbH umbenannt werden. Die kommunalen Anteilseigner erhalten mit der Regionalisierung der Geschäftsaktivitäten der Avacon AG einen größeren Einfluss, der Anteil kommunaler Aktionäre steigt unter der Voraussetzung, dass alle kommunalen Anteilseigner vom Tauschangebot Gebrauch machen, von jetzt 31,29% auf bis zu 36,92% (Anteil der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH von 4,15% auf bis zu 4,90%).

 

Für den Standort Lüneburg mit seinem Ausbildungszentrum können sich im Zuge der bevorstehenden Veränderungen innerhalb der Avacon AG Entwickungschancen auf den Gebieten Bau und Betrieb von Anlagen zur Wärmeerzeugung, Kundenservice Netzbetriebsowie Ausbildungergeben.

 

Für die bevorstehende Abspaltung des Vertriebsgeschäfts und den Tausch Vertrieb gegen Netz(siehe oben) wurden die erforderlichen Bewertungen der Geschäftseinheiten von den externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO, die von den kommunalen Anteilseignern beauftragt wurde, und KPMGgutachterlich durchgeführt. Die Gutachter sind unabhängig voneinander mit ihren Teilbewertungen zu vergleichbaren Werten gekommen, bei kleinen Bewertungsunterschieden wurde der Mittwelwert vereinbart. Nur beim Vertrieb ist eine größere Wertdifferenz aufgetreten, welche die Gutachter nicht auflösen konnten. Vor diesem Hintergrund haben die Gutachter einen Anpassungsmechanismus (sog. Besserungsscheinoder Fairness Opinions) vereinbart. Sollte nach fünf Jahren Laufzeit ein höherer Vertriebswert als ursprünglich unterstellt festgestellt werden, haben die kommunalen Anteilseigner der E.ON Avacon AG einen Anspruch auf eine weitere Erhöhung ihrer Anteile von bis zu 1,5%-Punkten (inkl. rückwirkendem Dividenden- und Verzinsungsanspruch).

 

Die beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG und BDO haben in Form dieser Fairness-Opinions bestätigt, dass die zugrunde gelegte Bewertung mit dem darauf abgestimmten Besserungsschein zu einem angemessenen Umtauschverhältnis für die kommunalen Anteilseigner der E.ON Avacon AG führt und die Transaktion deshalb für alle Beteiligten fair im Sinne der einschlägigen Grundsätze des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW S 8) ist.

 

Aufgrund dessen ist geplant, dass sämtliche Anteilseigner auf eine zusätzliche, kosten- und zeitintensive Spaltungsprüfung durch einen gerichtlich bestellten Spaltungsprüfer, also eine dritte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, verzichten. Diese Verzichtsmöglichkeit sieht das Umwandlungsgesetz ausdrücklich vor. Vor dem Hintergrund der erzielten Einigung sollen alle Anteilseigner darüber hinaus auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen verzichten. Dies dient einer beschleunigten Umsetzung der Abspaltung und stellt die Gleichbehandlung der Anteilseigner sicher.

 

Die Abspaltung des Vertriebsgeschäfts soll im Wege einer steueroptimierten 1-stufigen Varianteerfolgen. Hierbei bekommen die kommunalen Anteilseigner bereits im Rahmen der Abspaltung entsprechende E.ON Avacon-Aktien aus dem Bestand der E.ON AG zugeteilt (Gleichzeitigkeit). Damit wird eine Steuerbelastung der Anteilseigner aus Realisierung stiller Reserven vorbehaltlich einer positiven und derzeit laufenden, länderübergreifenden Vorabstimmung mit der Finanzverwaltungsoweit wie möglich vermieden. Die Wahlmöglichkeit Tausche Netz gegen Vertrieboder Verbleib in der zusammengeführten Vertriebsgesellschaftist davon unberührt.

 

Unabdingbare Voraussetzung für dieses Verfahren (1-stufige Variante) ist die Zustimmung aller kommunalen Aktionäre.

 

Sollte eine solche einstimmige Mitwirkung aller Aktionäre nicht erfolgen, kann die Abspaltung nur als sog. 2-stufige Varianteerfolgen: Im ersten Schritt werden zunächst alle kommunalen Aktionäre an der Vertriebsgesellschaft entsprechend ihrer Anteile an der E.ON Avacon AG beteiligt. Erst im darauf folgenden zweiten Schritt würden gemäß individuellem Wahlrecht die tauschwilligen Aktionäre ihre Vertriebsanteile in E.ON Avacon-Aktien tauschen und nicht-tauschwillige Aktionäre in der zusammengeführten Vertriebsgesellschaft verbleiben. Dieser Umsetzungsweg ist jedoch in jedem Falle steuerlich nachteilig.

 

Für den vorstehend beschriebenen Transformationsprozess sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

1.      Dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes der E.ON Netz GmbH wird zugestimmt.

 

2.      Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft nach der 1-stufigen Variante(steueroptimiert) (nicht-verhältniswahrende Abspaltung) wird zugestimmt. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre wird auch einer Abspaltung nach der 2-stufigen Variante(verhältniswahrende Abspaltung) zugestimmt.

 

3.      Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH n i c h t an der Zwischenholding Vertrieb, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON Avacon AG um den entsprechenden Wert, ggf. indem nachträglich ein Tausch Vertrieb gegen Netzerfolgt.

 

4.      der Vertreter der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH wird angewiesen, die Stimmrechte in der Hauptversammlung der E.ON Avacon AG entsprechend auszuüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu veranlassen, insbesondere auf eine zusätzliche Abspaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Gentendmachung anderer Leistungen als der beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung zu verzichten.

 

 

Der Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH hat in seiner Sitzung am 26.02.2013 u.a. über den Transformationsprozess bei der E.ON Avacon AG und der damit einhergehenden Trennung von Vertrieb und Netz ausführlich beraten und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Geschäftsführer der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH anzuweisen, fristgerecht gemäß den angeführten Beschlussvorschlägen 1-4 zu handeln.

 

In der gemeinsamen Sitzung am 10.04.2013 mit dem Landkreis (Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten), zu der auch die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH geladen werden, steht für weitere Informationen und Fragen u.a. der Vorstandsvorsitzende der E.ON Avacon AG, Herr Michael Söhlke, zur Verfügung.

 

Die Fairness-Opinion kann im Fachbereich Finanzen (Reitende-Diener-Straße 14, Zimmer 108) eingesehen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in )

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

e)      mögliche Einnahmen:

f)         

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH werden angewiesen, den Geschäftsführer der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH anzuweisen, gemäß der Beschlüsse wie unter 1. bis 4. angeführt (siehe Sachverhalt) zu handeln und diese fristgerecht herbeizuführen.