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Sachverhalt:
Die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH am 15.03.2013 hat über die Übertragung von Gesellschaftsanteilen beraten. Die Abtretung von Geschäftsanteilen bedarf gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung, die darüber mit einer Mehrheit von 3/4 beschließt.
Die Struktur der Gesellschaftsanteile ergibt sich aus § 5 des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1 zur Vorlage). Danach dürfen die Landkreise ihre Stammkapitaleinlagen (15.000 €) und die damit verbundene Zuschusspflicht (150.000 €) teilweise an kreisangehörige Gemeinden abtreten.
Die Stadt Celle hält zurzeit einen Anteil von 7.500 € an der Gesellschaft und will zum 01.01.2014 einen Anteil von 2.500 € an den Landkreis Celle verkaufen. Im Ergebnis hätten dann die Stadt Celle und der Landkreis Celle ihre jeweiligen Anteile im gleichen Verhältnis aufgeteilt wie die Hansestadt Lüneburg (5.000 €) mit dem Landkreis Lüneburg (10.000 €).
Vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung der städtischen Gremien hat das von der Hansestadt in die Gesellschafterversammlung entsandte Mitglied am 15.03.2013 der Übertragung der Geschäftsanteile zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag
Beschlussvorschlag:
Den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH am 15.03.2013 zur Übertragung der Gesellschafteranteile in Höhe von 2.500,00 € von der Stadt Celle auf den Landkreis Celle zum 01.01.2014 wird zugestimmt.
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