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Vorlage - VO/5009/13  

 
 
Betreff: Einführung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas WiebeAktenzeichen:40 11 05
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
19.02.2013 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bereits im Antrag auf Errichtung einer Integrierten Gesamtschule Lüneburg (IGS) vom 12.12.2008 hatte die Hansestadt bei der Landesschulbehörde die Genehmigung als fünfzügige Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe beantragt.

 

Mit Verfügung vom 19.01.2009 genehmigte die Landesschulbehörde dann auch die IGS, allerdings konnte dem Antrag für eine gymnasiale Oberstufe zum damaligen Zeitpunkt noch nicht entsprochen werden.

 

Die Landesschulbehörde führte aus, dass gymnasiale Oberstufen an Gymnasien und Gesamtschulen nur nach Maßgabe eines entsprechenden schulischen Bedürfnisses im Sinne des § 106 Abs. 4 NSchG eingerichtet werden dürfen.

 

Voraussetzung dafür ist, dass die in (damalige Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung; VO-SEP), jetzt als neue Rechtsgrundlage § 4 Abs. 3 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) vorgegebene Mindestgröße von drei Lerngruppen pro Jahrgang langfristig erreicht werden wird.

Die Landesschulbehörde verwies darauf, dass eine sichere Prognose erst möglich sei, wenn die ersten Jahrgänge einer neu errichteten Schule durchlaufen sind und anhand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechender Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I in die gymnasiale Oberstufe wechseln werden. Hierzu können auch Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen aus dem Umfeld gezählt werden.

 

Entsprechend § 4 Abs. 3 SchOrgVO sind also drei Lerngruppen mit je 18 = 54 Schülerinnen und Schülern in den kommenden Jahren als gesichert darzulegen.

 

Die IGS Lüneburg hatte vom Beginn an eine weit höhere Nachfrage, als Plätze an der fünfzügigen Schule zur Verfügung stehen. So musste zu jedem Schuljahr unmittelbar nach dem Anmeldetermin ein Aufnahmeverfahren nach § 59a NSchG („Losverfahren“) durchgeführt werden, was im Ergebnis dazu führte, dass, wie bei der Fünfzügigkeit vorgesehen, 150  Schülerinnen und Schüler einen Platz an der IGS erhielten und weitere Schülerinnen und Schüler „weggelost“ wurden.

 

Die IGS hat bereits im Zuge des „Losverfahrens“ für einen repräsentativen Querschnitt der Schülerschaft mit angemessenen Anteilen leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Daher erfolgt die Einteilung der Leistungsgruppen in drei unterschiedlichen Töpfen. Im Ergebnis führt das dazu, dass 2/5 der Schülerschaft ( = 60 ) vergleichbar einer gymnasialen Empfehlung der Grundschule an die IGS wechseln.

 

Die Jahrgänge 5 bis 8 haben derzeit eine Stärke von 150 bis 145 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang.

 

Seitens der Schulleitung wird daher die sichere Prognose abgegeben, dass in allen bestehenden und auch künftigen Jahrgängen der IGS die Sollstärke für die gymnasiale Oberstufe (Qualifizierungsphase 11. und 12. Jahrgang) von 54 Schülerinnen und Schülern erreicht wird. Die Landesschulbehörde erwartet hier gemäß § 6 SchOrgVO eine Absicherung für mindestens 10 Jahre.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in ihren eigenen Schulen seit vielen Jahren eine konstant hohe Schülerzahl, ein Rückgang der Einschulungen wird nicht vor Beginn der 2020er-Jahre erwartet und ist auch bei der aktuellen städtebaulichen Entwicklung nicht abzusehen.

 

Es ist auch durch die Errichtung einer IGS am Standort Embsen oder durch die vier bestehenden Gymnasien in der Hansestadt nicht zu erwarten, dass diese Quote mittelfristig nicht mehr erreicht wird.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten SEK I-Abschluss an Realschulen / Oberschulen weniger den Übergang zu den „klassischen“ Gymnasien suchen, sondern vielmehr den Übergang in die verschiedenen Bildungsgänge der beruflichen Gymnasien an BBS I, II oder III wählen. Diese Oberstufen können allerdings nicht alle Interessenten aufnehmen, so dass die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS eine zusätzliche Alternative für das genannte Schülerklientel darstellen wird.

 

Von daher ist die gymnasiale Oberstufe der IGS eine wertvolle Ergänzung der Bildungsangebote in der Hansestadt und wird bereits jetzt von Interessenten der IGS nachgefragt.

 

Mit der Einführung der gymnasialen Oberstufe würde die IGS nach der derzeit bestehenden Erlasslage zum Schuljahr 2015/2016 für diejenigen Schülerinnen und Schüler beginnen, die zur Zeit im 8. Jahrgang sind, und mit dem Wechsel in den 11. Jahrgang in die Einführungsphase der Oberstufe eintreten. Diese Schülerinnen und Schüler machen noch nach Abschluss der 13. Klasse das Abitur; während der jetzige 7. Jahrgang die Möglichkeit zum G8-Abitur hat, also auch im Sommer 2015 in die Einführungsphase im 10. Jahrgang kommt.

 

In der Sitzung wird der Schulleiter Herr Hummes anwesend sein und nähere Erläuterungen zur gymnasialen Oberstufe an der IGS Lüneburg geben.

 

Mit der gymnasialen Oberstufe im Schulzentrum Kaltenmoor wird ein erweiterter Raumbedarf für die IGS entstehen, der grundsätzlich im SZ Kaltenmoor abgedeckt werden kann. Es muss jedoch neben dem Auslaufen der Kopernikusschule zum Ende des Schuljahres 2013/2014 auch die weitere Unterbringung der Außenstelle des Johanneums (Jahrgänge 5 und 6) berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird hierzu ein Raumprogramm vorlegen und dem Schulausschuss zu gegebener Zeit vorstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Einführung der gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2015/2016 zu stellen. Zum daraus folgenden Raumbedarf wird dem Schulausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen berichtet.