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Sachverhalt:
In das Haushaltssicherungskonzept 2013 ist als eine HSK-Maßnahme die Erhöhung der Musikschulentgelte zum 01.04.2013 aufgenommen worden. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat das Haushaltssicherungskonzept 2013 und damit auch die Erhöhung der Musikschulentgelte gem. der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Maßnahmenbeschreibung in seiner Sitzung am 20.12.2012 beschlossen.
Im November 2012 ist der Neubau der Musikschule im Bildungs- und Kulturzentrum Saline eingeweiht worden. Mit dem Musikschulneubau fließt erstmalig ein kalkulatorischer Zins für die Finanzierung des Neubaus als innere Verrechnung in den Teilhaushalt 43000 – Musikschule – ein. Dadurch erhöht sich das Defizit deutlich.
Laut Haushaltssicherungskonzept ist das derzeitige jährliche Ertragsvolumen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten i.H.v. rd. 550.000 € um 10 % = 55.000 € zu erhöhen. Die Entgeltstrukturen sollen unter Berücksichtigung der bisherigen Sozialtarife so angepasst werden, dass dieser Mehrertrag erzielt werden kann.
Eine Übersicht über die neuen Gebührensätze und die Darstellung der finanziellen Auswirkung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Um der Grundgebühr einen realistischeren Stellenwert einzuräumen, wurde diese nach der rechnerisch erforderlichen Erhöhung um 2,50 € noch jeweils um weitere 1,50 € angehoben, zugleich aber die Unterrichtsgebühren um den gleichen Wert (1,50 €) reduziert. Bei der Anhebung der Grundgebühr wurde die Grundgebühr für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und vergleichbarer Sozialleistungen (SGB XII, AsylBLG) ausgenommen.
Bei gleich bleibendem Schülerstand ist von Zahlungspflichtigen der Musikschule ein Mehrertrag in Höhe von rd. 35.000 € (auf 12 Monate gerechnet) zu erwarten. Die restliche Summe wird über eine Erhöhung der Nutzungsgebühren der Kooperationspartner der Musikschule (Musikatelier) aufgebracht. Die diesen zur Zeit in Rechnung gestellte Nutzungsgebühr von 0,50 € monatlich pro Belegung wird auf 3 € erhöht. Diese Maßnahme ergibt einen Mehrertrag in Höhe von rd. 23.000 € (auf 12 Monate gerechnet).
Der Elternbeirat der Musikschule wurde über die Gebührenerhöhung informiert.
Für die Umsetzung der Maßnahme werden voraussichtlich Kosten in Höhe von max. 2.000 € entstehen (Programmierung der neuen Gebühren sowie Druck- und Versandkosten für die Information und Versendung der neuen Gebührenbescheide).
Das Konsolidierungsziel wird damit – wenn auch in 2013 erst teilweise – erreicht.
Erläuterung zu weiteren inhaltlichen Änderungen: § 3 § 5 (4) Die Musiklehre der Abteilung B ist nicht mehr Ergänzungsfach, sondern Bestandteil des Unterrichts. Die Musikschulsatzung ist zudem redaktionell überarbeitet worden. (Hinweis zur 5. Änderung / Aktualisierung der Präambel / Unterrichtsangebot / notwendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Verordnungen / Stadt <> Hansestadt / Gebührenpflicht <> Zahlungspflicht.)
Die entsprechend geänderte Fassung der Musikschulsatzung mit grauer Hinterlegung der Änderungen ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rd. 1.320 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2013 ff.
e) mögliche Einnahmen: 2013: rd. 27.225 €, ab 2014: rd. 36.300 € Anlage/n: Beschreibung Maßnahme Haushaltssicherungskonzept Übersichten zur Gebührenerhöhung 5. Änderungssatzung Musikschulsatzung
Beschlussvorschlag:
Der 5. Änderungssatzung der Musikschulsatzung wird in der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Fassung zugestimmt.
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