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Vorlage - VO/5005/13  

 
 
Betreff: Änderung der Musikschulsatzung, Erhöhung der Musikschulentgelte ab dem 01.04.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Petersen
Federführend:Bereich 43 - Musikschule Beteiligt:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Bereich 41 - Kultur
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
12.02.2013 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In das Haushaltssicherungskonzept 2013 ist als eine HSK-Maßnahme die Erhöhung der Musikschulentgelte zum 01.04.2013 aufgenommen worden.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat das Haushaltssicherungskonzept 2013 und damit auch die Erhöhung der Musikschulentgelte gem. der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Maßnahmenbeschreibung in seiner Sitzung am 20.12.2012 beschlossen.

 

Im November 2012 ist der Neubau der Musikschule im Bildungs- und Kulturzentrum Saline eingeweiht worden. Mit dem Musikschulneubau fließt erstmalig ein kalkulatorischer Zins für die Finanzierung des Neubaus als innere Verrechnung in den Teilhaushalt 43000 – Musikschule – ein. Dadurch erhöht sich das Defizit deutlich.

 

Laut Haushaltssicherungskonzept ist das derzeitige jährliche Ertragsvolumen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten i.H.v. rd. 550.000 € um 10 % = 55.000 € zu erhöhen. Die Entgeltstrukturen sollen unter Berücksichtigung der bisherigen Sozialtarife so angepasst werden, dass dieser Mehrertrag erzielt werden kann.

 

Eine Übersicht über die neuen Gebührensätze und die Darstellung der finanziellen Auswirkung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Um der Grundgebühr einen realistischeren Stellenwert einzuräumen, wurde diese nach der rechnerisch erforderlichen Erhöhung um 2,50 € noch jeweils um weitere 1,50 € angehoben, zugleich aber die Unterrichtsgebühren um den gleichen Wert (1,50 €) reduziert.  Bei der Anhebung der Grundgebühr wurde die Grundgebühr für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und vergleichbarer Sozialleistungen (SGB XII, AsylBLG) ausgenommen.

 

Bei gleich bleibendem Schülerstand ist von Zahlungspflichtigen der Musikschule ein Mehrertrag in Höhe von rd. 35.000 € (auf 12 Monate gerechnet) zu erwarten.

Die restliche Summe wird über eine Erhöhung der Nutzungsgebühren der Kooperationspartner der Musikschule (Musikatelier) aufgebracht. Die diesen zur Zeit in Rechnung gestellte Nutzungsgebühr von 0,50 € monatlich pro Belegung wird auf 3 € erhöht. Diese Maßnahme ergibt einen Mehrertrag in Höhe von rd. 23.000 € (auf 12 Monate gerechnet).

 

Der Elternbeirat der Musikschule wurde über die Gebührenerhöhung informiert.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme werden voraussichtlich Kosten in Höhe von max. 2.000 € entstehen (Programmierung der neuen Gebühren sowie Druck- und Versandkosten für die Information und Versendung der neuen Gebührenbescheide).

 

Das Konsolidierungsziel wird damit – wenn auch in 2013 erst teilweise – erreicht.

 

Erläuterung zu weiteren inhaltlichen Änderungen:

§ 3
(A) Das Unterrichtsangebot MGA existiert auf Grund zu geringer Nachfrage nicht mehr. Teilweise wird es ersetzt durch die Teilnahme am Musikalisierungsprogramm des Landes Niedersachsens.
(B) Für die Teilnahme am Unterricht der Abteilung B soll eine Absolvierung der Grundausbildung (Abteilung A) nicht mehr zwingend erforderlich sein.
Das Unterrichtsangebot ‚Nachholkursus‘ wurde auf Grund zu geringer Nachfrage gestrichen. Kinder in diesem Alter beginnen in der Abteilung C.

§ 5 (4) Die Musiklehre der Abteilung B ist nicht mehr Ergänzungsfach, sondern Bestandteil des Unterrichts.
§ 10: Die gestrichenen Unterrichtsangebote gibt es nicht mehr (siehe § 3)
 

Die Musikschulsatzung ist zudem redaktionell überarbeitet worden. (Hinweis zur 5. Änderung / Aktualisierung der Präambel / Unterrichtsangebot / notwendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Verordnungen / Stadt <> Hansestadt / Gebührenpflicht <> Zahlungspflicht.)

 

Die entsprechend geänderte Fassung der Musikschulsatzung mit grauer Hinterlegung der Änderungen ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: rd. 1.320 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:              2013 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen: 2013: rd. 27.225 €, ab 2014: rd. 36.300 €

Anlage/n:

Anlage/n:

Beschreibung Maßnahme Haushaltssicherungskonzept

Übersichten zur Gebührenerhöhung

5. Änderungssatzung Musikschulsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HSK 2013_Nr 2_Erhöhung der Musikschulentgelte ab 01.04.2013 (30 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Anlage 2 2 Gebühren_alt_neu01.04.13 (30 KB) PDF-Dokument (26 KB)    
Anlage 3 3 MS_MA (29 KB) PDF-Dokument (28 KB)    
Anlage 4 4 Musikschulsatzung_ab_01.04.2013 (72 KB) PDF-Dokument (114 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der 5. Änderungssatzung der Musikschulsatzung wird in der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Fassung zugestimmt.