Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/4998/13  

 
 
Betreff: Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilmenau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Volker Schulz
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Volker
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Anhörung
06.02.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

1905 bzw. 1912 wurde für die Ilmenau ein Überschwemmungsgebiet verordnet. Dieses hatte bis zum 14.08.2012 Gültigkeit.

 

Aufgrund von in den letzten 100 Jahren erfolgten Veränderungen sowohl im Einzugsgebiet der Ilmenau als auch in der Ausbildung ihrer Ufer, in Verbindung mit gesetzlichen Verschärfungen zum Hochwasserschutz seitens der EU, des Bundes und der Länder, musste das Überschwemmungsgebiet durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Lüneburg (NLWKN), überprüft werden. Das Ergebnis hat dieser mit Datum vom 15.08.2012 im Nds. Ministerialblatt bekannt gegeben:

 

vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) Ilmenau             
von Lüneburg (Rote Schleuse) bis zur Mündung in die Elbe

 

Die "vorläufige Sicherung" ist mittels einer Verordnung endgültig festzusetzen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 76. Die Verordnung ist nach den Vorgaben des NLWKN bis zum 22.12.2013 zu veröffentlichen. Für die Verordnungsgebung sind im übertragenen Wirkungskreis die jeweils örtlichen, Unteren Wasserbehörden, zuständig, wobei dem Rat der Hansestadt Lüneburg die Beschlussfassung über die Verordnung obliegt.

 

Zeitgleich bereiten die Landkreise Harburg, Lüneburg und Uelzen die entsprechenden Verordnungen für die jeweiligen Kreistage vor.

 

Das WHG legt in § 76 Abs. 4 fest:

 

„Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu informieren; ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie ist über die festgesetzten und vorläufig gesicherten Gebiete einschließlich der in ihnen geltenden Schutzbestimmungen sowie über die Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Hochwasserfolgen zu informieren.“

 

Bevor die Träger der öffentlichen Belange und die Betroffenen beteiligt werden, wird dem Ausschuss der Verordnungsentwurf, der in das Verfahren eingebracht werden soll, zur Kenntnis gegeben (s. Anlage).

 

Die Ausmaße der betroffenen Flächen können bereits jetzt im Internet im Geoportal des Landkreises eingesehen werden:

 

Lüneburg -> Stadt & Kreis -> Umwelt -> Geoportal (http://www.lueneburg.de/desktopdefault.aspx/tabid-5244/)

 

Die Verwaltung trägt die fachlichen und rechtlichen Hintergründe in der Ausschusssitzung vor.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31020             

              Produkt / Kostenträger: 552001 / 55200102

              Haushaltsjahr:              2013

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage:

 

 

Anlage:

 

Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilmenau im Stadtgebiet Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÜSG VO Entwurf 20120206 (28 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.