Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Herr Alexander Blume hat sein Mandat im Ortsrat der Ortschaft Oedeme niedergelegt. Der Ortsrat stellt den Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest.
Der Gemeindewahlleiter hat festgestellt , dass für Herrn Alexander Blume
Herr Lutz Rosenkranz Oedemer Weg 92 21335 Lüneburg
In den Ortsrat der Ortschaft Oedeme nachrückt. Herr Rosenkranz hat die Berufung in den Ortsrat Oedeme nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Oedeme stellt den Sitzverlust von Herrn Alexander Blume fest und nimmt das Nachrücken von Herrn Lutz Rosenkranz zur Kenntnis.
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