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Vorlage - VO/4970/12  

 
 
Betreff: Annahme von Zuwendungen diverser Gesellschaften unter dem Dach der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg hat wie bereits im letzten Jahr wieder Gespräche mit allen Gesellschaften unter dem Dach der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH darüber geführt, ob sie soziale Einrichtungen und Projekte finanziell unterstützen könnten, die seit vielen Jahren von der Hansestadt gefördert werden.

 

Aus Sicht der Gesundheitsholding und ihrer Einzelgesellschaften ist eine sichere soziale Infrastruktur eine wichtige Umfeldbedingung in der diese ihre Leistungen erbringen und weiterentwickeln.

 

Damit die Zuschüsse auch weiterhin in der bisherigen Höhe fließen können, werden aus den Holdinggesellschaften vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse in den jeweiligen Aufsichtsräten bzw. Gesellschafterversammlungen Spenden gezahlt mit der Auflage, diese an bestimmte Organisationen weiterzuleiten bzw. für bestimmte Zwecke zu verwenden.

 

Folgende Zuwendungen sind beabsichtigt:

 

Zuwendung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH über 100.000 EUR

 

 

Betrag

 

Verwendungszweck

 

 

Beschreibung

 

24.400,00 EUR

 

Projekt „Moonlightsports“

 

Förderung des Sports und soziale Integration/gesundheitliche Prävention

 

35.319,00 EUR

 

Projekt „ambulante sozialpädagogische Betreuung straffälliger Jugendlicher“

 

 

 

20.000,00 EUR

 

Projekt „Streetworking in Kaltenmoor“

 

Aufsuchende Sozialarbeit

 

20.281,00 EUR

 

Div. Einrichtungen (siehe beigefügte Liste)

 

Stadtteilorientierte Präventionsarbeit

 

 

Zuwendungen der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH über insgesamt 100.000 EUR

 

 

Betrag

 

Verwendungszweck

 

 

Beschreibung

95.000,00 EUR

Div. Einrichtungen (siehe beigefügte Liste)

Stadtteilorientierte Präventionsarbeit

5.000,00 EUR

Projekt „Hart am Limit“ (Halt)

Beratung von alkoholisierten, in der Notaufnahme behandelten Jugendlichen über Möglichkeiten einer weiteren psychologischen Betreuung

 

 

Zuwendungen Klinikum Lüneburg Service GmbH über insgesamt 65.000 EUR

 

 

Betrag

 

Verwendungszweck

 

 

Beschreibung

 

34.000,00 EUR

 

Frauen helfen Frauen e.V.

 

Betrieb des Frauenhauses, Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und Kinder

 

31.000,00 EUR

 

Div. Einrichtungen (siehe beigefügte Liste)

 

Stadtteilorientierte Präventionsarbeit

 

 

 

Zuwendungen der Tagesklinik am Kurpark GmbH über insgesamt 30.000,00 EUR

 

 

Betrag

 

Verwendungszweck

 

 

Beschreibung

 

30.000,00 EUR

 

Div. Einrichtungen

(siehe beigefügte Liste)

 

Stadtteilorientierte Präventionsarbeit

 

 

 

 

Folgende Einrichtungen, die stadtteilorientierte Präventionsarbeit leisten, fördert die Hansestadt:

 

 

 

Betrag

 

Verwendungszweck

 

 

Beschreibung

 

44.600,00 EUR

 

Albatros e.V.

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt SalinO

 

12.800,00 EUR

 

PädIn e.V., VSE e.V.

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Bockelsberg (Bonhoeffer-Haus)

 

8.000,00 EUR

 

Caritas

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Bockelsberg (Geschwister-Scholl-Haus)

30.678,00 EUR

Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis Lüneburg

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Bockelsberg (Geschwister-Scholl-Haus)

 

36.700,00 EUR

 

Albatros e.V.

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt (Stadtteilladen ELM)

 

20.000,00 EUR

 

Kirche (ev.-luth. Paulusgemeinde)

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Kreideberg (Stadtteilbüro)

 

35.500,00 EUR

 

Gemeinn. Ges. für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Goseburg (JuCon)

 

12.800,00 EUR

 

VSE e.V.

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Hagen (Lossiusstraße)

 

36.300,00 EUR

 

VSE e.V./ ev.-luth. Paulusgemeinde

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Kreideberg-Ochtmissen

 

9.970,00 EUR

 

AWO (Kreisverband Lüneburg/ Lüchow-Dannenberg e.V.)

 

Stadtteilorientierte Prävention, Stadtteilprojekt Kaltenmoor (Haus zum Hägfeld)

 

 

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in 2012 bereits Leistungen für die o.g. Zuwendungszwecke erbracht, damit die Arbeit in den Einrichtungen und Projekten – unabhängig von noch erforderlichen Gremienbeschlüssen – ohne Einschränkungen fortgesetzt werden konnte.

 

Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (§§ 111 Abs. 7 NKomVG, § 25 a GemHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 € auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 € verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:   50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme der im Sachverhalt dargestellten Zuwendungen wird zugestimmt.