Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg hat wie bereits im letzten Jahr wieder Gespräche mit allen Gesellschaften unter dem Dach der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH darüber geführt, ob sie soziale Einrichtungen und Projekte finanziell unterstützen könnten, die seit vielen Jahren von der Hansestadt gefördert werden.
Aus Sicht der Gesundheitsholding und ihrer Einzelgesellschaften ist eine sichere soziale Infrastruktur eine wichtige Umfeldbedingung in der diese ihre Leistungen erbringen und weiterentwickeln.
Damit die Zuschüsse auch weiterhin in der bisherigen Höhe fließen können, werden aus den Holdinggesellschaften vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse in den jeweiligen Aufsichtsräten bzw. Gesellschafterversammlungen Spenden gezahlt mit der Auflage, diese an bestimmte Organisationen weiterzuleiten bzw. für bestimmte Zwecke zu verwenden.
Folgende Zuwendungen sind beabsichtigt:
Zuwendung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH über 100.000 EUR
Zuwendungen der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH über insgesamt 100.000 EUR
Zuwendungen Klinikum Lüneburg Service GmbH über insgesamt 65.000 EUR
Zuwendungen der Tagesklinik am Kurpark GmbH über insgesamt 30.000,00 EUR
Folgende Einrichtungen, die stadtteilorientierte Präventionsarbeit leisten, fördert die Hansestadt:
Die Hansestadt Lüneburg hat in 2012 bereits Leistungen für die o.g. Zuwendungszwecke erbracht, damit die Arbeit in den Einrichtungen und Projekten – unabhängig von noch erforderlichen Gremienbeschlüssen – ohne Einschränkungen fortgesetzt werden konnte.
Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (§§ 111 Abs. 7 NKomVG, § 25 a GemHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 € auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 € verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Annahme der im Sachverhalt dargestellten Zuwendungen wird zugestimmt.
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