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Sachverhalt: Der Stadtjugendring Lüneburg beantragt eine Zuwendung in Höhe von 7.000,- € für den Einsatz einer geschäftsführenden Mitarbeiterin.
Der Stadtjugendring ist ein Dachverband von Jugendgruppen und Jugendorganisationen, der zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Pflicht regelmäßig einen kommunalen Zuschuss erhalten hat. Grundlage der finanziellen Förderung ist eine „Richtlinie zur Förderung der freien Jugendhilfe“, die der Rat als letzte Änderung in der Sitzung vom 10.12.2001 beschlossen hat. Danach dürfen Zuschüsse nur zur Deckung einer Finanzlücke dienen, Überschüsse dürfen nicht erzielt werden. Gefördert werden damit grundsätzlich Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Lüneburg. Personalkosten für hauptamtliche Mitarbeiter fallen nicht darunter. Der Vorstand des Stadtjugendrings arbeitet satzungsgemäß zudem ehrenamtlich.
Zuletzt am 04.11.09 befasste sich der JHA mit dem Anliegen des Stadtjugendringes finanzielle Förderung für die Geschäftsstelle zu erhalten. Damals wurde der jährliche Zuschuss an den Stadtjugendring auf 6.000,- € festgelegt. Wegen der angespannten finanziellen Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg konnten allerdings seither nur 4.200 € jährlich zur Verfügung gestellt werden. Damit sollte dem Stadtjugendring der Einsatz einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters auf Basis geringfügiger Beschäftigung ermöglicht werden.
Dieser Betrag in Höhe von 4.200,- € wurde seitdem jährlich an den Stadtjugendring als Zuschuss gewährt und ist auch bereits für 2012 mit Bescheid vom 09.08.12 bewilligt worden. Bisher wurde ein Betrag in Höhe von 3.000 € durch den Stadtjugendring als Abschlag gefordert und ausgezahlt. Ein Restbetrag in Höhe von 1.200 € steht noch zur Auszahlung an.
Unabhängig von dem vorliegenden Zuschussantrag ist seitens der Verwaltung angestrebt, eine Unterstützung der städtischen Jugendarbeit und des SJR durch die Genehmigung einer Stelle auf Grundlage des Bundesfreiwilligengesetzes anerkennen zu lassen. Mit einer Entscheidung hierüber ist frühestens im März/April 2013 zu rechen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 4.200,- € jährlich d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 52000 / 55010 Produkt / Kostenträger: 362101/36210103 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Antrag SJR vom 05.11.12
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen des Stadtjugendringes zur Kenntnis. Eine weitere jährliche Bezuschussung des Stadtjugendringes in der bisherigen Höhe von max. 6.000 € wird empfohlen.
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