Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Clausthal-Zellerfeld, wurden u. a. Anträge auf bergrechtliche Erlaubnisse zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen in den Erlaubnisfeldern „Oldendorf“ und „Lüneburg“ gestellt. Nach Medienberichten ist ein weiteres Erlaubnisfeld „Uelzen“ geplant. Das Erlaubnisfeld „Lüneburg“ ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. Die Erlaubnisse sollen auf 5 Jahre befristet werden. Das Arbeitsprogramm sieht laut Antragsunterlagen zunächst den Kauf bestehender seismischer Daten und Bohrungsdaten sowie die Auswertung dieser Daten vor. Anschließend sollen eine geochemische Erkundung und/oder eine flache Bohrung, 2-D-seismische Messungen und eine Modellierung der Versenkungs- und Temperaturgeschichte des Gebietes durchgeführt werden, um höffige Areale festzustellen. Im Anschluss folgen vertikale und horizontale Explorationsbohrungen, die ebenfalls ausgewertet werden. Die beantragten Erlaubnisse berechtigen ausdrücklich nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen. Hierfür sind bergrechtliche Betriebspläne zu erstellen, die ebenfalls einer Zulassung bedürften. Sofern die Erkundung ergibt, dass Kohlenwasserstoffe in einem Erlaubnisfeld zu erwarten sind, ist davon auszugehen, dass im nächsten Schritt auch deren Förderung angestrebt wird. Dabei ist derzeit offen, in welchem Verfahren dies erfolgen würde. Als eine gängige Methode wird zur Erschließung von Kohlenwasserstoffen das Fracking angewandt. Dieses birgt anerkanntermaßen Risiken. Wegen der hohen Bedeutung insbesondere des Trinkwasserschutzes und der großen Verbreitung von qualitativ hochwertigen Grundwasservorkommen im gesamten Kreisgebiet, wird die Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels Fracking sehr kritisch gesehen. Das LBEG wurde darum gebeten, in der Sitzung fachlich zu der Thematik vorzutragen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wurde der Landkreis Lüneburg vom LBEG um eine Stellungnahme gebeten. Der Landkreis hat die betroffenen Gemeinden, so auch die Hansestadt Lüneburg, mit Schreiben vom 27.09.2012 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Nachdem der Landkreis Lüneburg eine Fristverlängerung erwirken konnte, muss dieser die Stellungnahme gegenüber dem LBEG bis zum 30.11.2012 abgeben. In der Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg wurde besonders auf die geologischen und hydrogeologischen Besonderheiten der Hansestadt hingewiesen. Die Stellungnahme der Hansestadt an den Landkreis Lüneburg ist als Anlage 2 beigefügt und wird in der Sitzung eingehend erläutert. Sie ist dem Landkreis fristgerecht zugeleitet worden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 15.10.2012 zu der Thematik eine Resolution beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, dass in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg über den Sachverhalt beraten werden soll. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Samtgemeinden sollen eingeladen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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