Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen und ihrer Stellvertreter endete im September 2012, so dass nun Neuwahlen erforderlich werden. Gemäß § 4 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG) sind die Schiedspersonen vom Rat der Hansestadt Lüneburg nach § 67 NKomVG zu wählen.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Gemäß § 380 Strafprozessordnung ist, bevor eine strafrechtliche Privatklage erhoben werden darf, ein Vergleichsversuch bei einer zuständigen Schiedsperson zu unternehmen.
Bei der Hansestadt Lüneburg gibt es die beiden Schiedsamtsbezirke I (Nord) und II (Süd). Bisher gab es für jeden Schiedsamtsbezirk jeweils eine Stellvertretung. Nun soll eine gemeinsame Vertretung für beide Bezirke genügen. Dies ist nach der gesetzlichen Regelung des § 11 Nds. SchÄG möglich.
Von den zuletzt gewählten insgesamt 4 Schiedspersonen steht nur noch Herr Martens zur Verfügung. Er möchte allerdings das Amt nur noch für zwei Jahre ausüben. Bis dahin möchte er sich auch um die Einarbeitung der neuen Schiedspersonen kümmern. Er ist sowohl im Landgerichtsbezirk Lüneburg als auch auf Landesebene in der Schiedspersonenvereinigung engagiert und verfügt über langjährige Erfahrung.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Martens soll Frau Haiduk seinen Aufgabenbereich übernehmen. Es bleibt abzuwarten, ob dann eine Stellvertretung erforderlich ist.
Für die weiteren zu besetzenden Schiedsämter haben Herr Jörg Ehlert, Arzt (Allgemeinmediziner) und Frau Lajla Haiduk, Justizangestellte, ihr Interesse gegenüber Herrn Martens bekundet. Eine Abfrage bei den im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenen Fraktionen/Gruppen führte zu keinem weiteren Ergebnis; der Vorschlag einer Fraktion benannte eine nicht in Lüneburg gemeldete Person, was der Wahrnehmung des Schiedsamtes entgegen steht.
Herr Ehlert hat sich als Mediator ausbilden lassen, daneben ist er Gründungsmitglied der Stiftung Helfen & Fördern.
Frau Lajla Haiduk ist als Justizangestellte ausgebildet und war am Amtsgericht Tiergarten tätig.
Die Bewerberin und der Bewerber verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen und ihres Lebensalters über die für die Schiedsamtstätigkeit erforderliche allgemeine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.
Für den Bezirk I (Nord) wird Herr Jörg Ehlert zur Wahl vorgeschlagen. Herr Uwe Martens wird für seinen bisherigen Bezirk II (Süd) zur Wahl vorgeschlagen.
Für das Amt der Stellvertreterin wird Frau Lajla Haiduk vorgeschlagen. Sie wird zugleich als Nachfolgerin für Herrn Uwe Martens für den Bezirk II (Süd) vorgeschlagen.
Gemäß § 4 NSchÄG sind die Schiedspersonen vom Rat der Hansestadt Lüneburg nach § 67 NKomVG zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Für die Amtsdauer von 5 Jahren werden gewählt:
1. für den Schiedsamtsbezirk I (Nord)
Herr Jörg Ehlert, geb. am 11.06.1945 Büttnerstraße 12 21339 Lüneburg
2. für den Schiedsamtsbezirk II (Süd)
Herr Uwe Martens, geb. am 16.09.1938 Grundweg 2 21335 Lüneburg
3. als Stellvertreterin für beide Schiedsamtsbezirke und Nachfolgerin für Herrn Martens Frau Lajla Haiduk, geb. am 13.12.1974, Justizangestellte Hasengasse 6 21337 Lüneburg
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