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Vorlage - VO/4887/12  

 
 
Betreff: Modernisierungsvertrag für die Sanierung der "alten Bäckerei" auf dem Gelände der ehemaligen StoV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Burghardt, Sandra
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das Gebäude der „alten Bäckerei“ auf dem Gelände der ehemaligen Standortverwaltung soll saniert und zu einer Gemeinbedarfseinrichtung umgebaut werden. Ziel ist es, ein kulturelles Zentrum im und für den neuen Stadtteil zu schaffen.

Die Errichtung der Kulturbäckerei entspricht dabei den Zielen des Rahmenplans StoV, der als wesentliche Zielsetzung die Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen fordert.

Die Sanierung der „alten Bäckerei“ auf dem Gelände der ehemaligen Standortverwaltung soll mit Mitteln des Städtebauförderprogramms „Stadtumbau West“ gefördert werden.

 

Die Lüwobau GmbH wird die Kulturbäckerei im Wege des Erbbaurechts übernehmen und das Gebäude an die Sparkassenstiftung Lüneburg verpachten. Die Gebäudeverwaltung soll nach Fertigstellung durch die Campus Lüneburg Gmbh oder durch Campus e.V. erfolgen.

 

Damit die Lüwobau GmbH Fördermittel für die Sanierung der Kulturbäckerei erhalten kann, ist es notwendig einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.

In diesem Modernisierungsvertrag werden die Modalitäten bezüglich der Gewährung der Förderung  festgehalten und insbesondere die Vorgaben aus den Richtlinien der Städtebauförderung umgesetzt.

Der Fördermittelnehmer verpflichtet sich in diesem Vertrag dazu, die Sanierungsmaßnahme entsprechend des abgestimmten Sanierungskonzeptes durchzuführen und Abweichungen von diesem unverzüglich dem Fördermittelgeber mitzuteilen.

Im Modernisierungsvertrag wird außerdem eine Zweckbindung der Kulturbäckerei als Gemeinbedarfseinrichtung auf 20 Jahre vereinbart. Sofern es zu einem Pachtwechsel kommt, geht diese Zweckbindung auch auf einen möglichen Rechtsnachfolger über.

 

 

 

 

 

 

 

Dem Modernisierungsvertrag liegt die Kostenberechnung des Architekturbüros Oldenburg und Plesse zugrunde.

Laut Kostenberechnung ist von Gesamtkosten in Höhe von 3.119.800,- € auszugehen.

Hiervon sind 3.069.820,- € förderfähig.

 

Die Städtebaufördermittel bestehen zu 2/3 aus Mitteln des Bundes und des Landes und zu 1/3 aus Mitteln der Kommune.

 

Die Kosten der Sanierung der Kulturbäckerei verteilen sich somit wie folgt:

1.023.273,- € aus städtischen Mitteln

2.046.546, - € aus Bund/Land Mitteln.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:06930             

              Produkt / Kostenträger: 51100202

              Haushaltsjahr: 2012-2014             

 

e)  mögliche Einnahmen: 2/3 aus Städtebaufördermittel „Stadtumbau West“

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt den Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit der Lüwobau GmbH über eine Fördersumme von 3.069.820,- € zu.