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Vorlage - VO/4856/12  

 
 
Betreff: HanseCard - Einführung einer Sozialkarte für die Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Beismann, Kai-Uwe
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.01.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Eine umfassende Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ist für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG und WoGG mit Schwierigkeiten verbunden.

Die Hansestadt Lüneburg möchte diesem Personenkreis die Nutzung verschiedener öffentlicher Angebote erleichtern.

Daher soll zum 01.04.2013 (vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung) die HanseCard eingeführt werden, deren Besitz den berechtigten Nutzern eine Ermäßigung von 50% auf Eintrittspreise bzw. Gebühren folgender Einrichtungen ermöglicht:

Theater Lüneburg, Sportbad und Freibad Lüneburg, Lüneburger Museen, VHS Lüneburg, Ratsbücherei (hier 100%), sowie Freibad und Eisstadion Adendorf.

Die Einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen von der Hansestadt, deren Angemessenheit nach Ablauf eines Jahres überprüft wird.

Die Karte hat jeweils ein Jahr Gültigkeit, eine Überprüfung der Berechtigung findet während dieses Zeitraumes nicht statt.

 

Unabhängig von einem Leistungsbezug soll die HanseCard auch Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Mit dieser Erweiterung wäre die Anerkennung eines freiwilligen Engagements verbunden.

In einer Informationsveranstaltung am 23.11.2012 wurde das Vorhaben bereits  Vertretern von Hilfsorganisationen und Vereinen vorgestellt.

 

Zur Umsetzung werden die persönlichen Daten, soweit bekannt, einmal jährlich zum Stichtag 1.Januar einer Firma zugeleitet, die Fertigung der Plastikkarte, Druck und Versand übernimmt. Die erforderlichen Daten der SGB II – Berechtigten werden mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Form einer Daten – CD direkt an die beauftragte Firma versandt. Die Daten der anderen Berechtigten werden der Firma von der Hansestadt, ebenfalls als CD, zugeleitet.

Weitere im Laufe des Jahres bekannt werdende Nutzungsberechtigte können die Karte im Geschäftszimmer des Fachbereiches Familie und Bildung erhalten, hierfür wird die Möglichkeit zum Druck von Einzelexemplaren geschaffen.

 

Die Kosten für Herstellung und Versand der Karten, sowie Erwerb eines Kartendruckers belaufen sich auf ca 4.000,- €.

Ausgleichszahlungen sind zunächst in Höhe von insgesamt 21.000,-€ vorbehaltlich einer Spitzabrechung vorgesehen.

Darüber hinaus fallen Personal- und Materialkosten von ca. 1.500,- € an.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 50,00

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: s.o.

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

     X    Ja    50.000,-  - Haushaltsplanentwurf 2013

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 50110             

              Produkt / Kostenträger: 31560102

              Haushaltsjahr: 2013             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die geplante Einführung der HanseCard zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung die Umsetzung.