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Vorlage - VO/4848/12  

 
 
Betreff: Radverkehrsführung Vor dem Neuen Tore
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thöring, Michael
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
08.11.2012 
Sitzung des Verkehrsausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der betrachtete Abschnitt der L 216 zwischen Schanzenweg und Dörnbergstraße ist Bestandteil des Stadtringes und wies 2007 eine Verkehrsbelastung von 14.300 Kfz/Tag auf. Prognostiziert wird bis 2020 eine Steigerung auf 15.300 Kfz/Tag. Auf der Nordseite der Straße Vor dem Neuen Tore befindet sich die Hauptradverkehrsroute von und nach Reppenstedt. Diese wird auf einen zum Teil nur 1,60 m breiten, in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg, geführt. Trotz der Ausweichmöglichkeit auf die Straße bewegt sich der überwiegende Teil der Radfahrer wegen der hohen Verkehrsbelastung der L 216 und der darauf gefahrenen Geschwindigkeiten auf dieser viel zu schmalen Nebenfläche (s. Anlage 1).

 

Da sich im weiteren Verlauf der Route sowohl in Richtung Reppenstedt als auch in Richtung Innenstadt (Am Graalwall) die Radverkehrsführungen auf der Nordseite der jeweiligen Straßenzüge befinden, bot es sich an, zur Minimierung der Kosten und des Einflusses auf die Straßenraumgestaltung zuerst die Eigentümer auf der Nordseite (Vor dem Neuen Tore 1 bis 6) zwecks Erwerb von Flächen zur Verbreiterung des Gehweges auf die gemäß den aktuellen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) für gemeinsame Geh- und Radwege mindestens notwendigen 3,00 m anzuschreiben. Da dies in vier Fällen negativ beschieden wurde und nur der Eigentümer von „Madonna“ dem ohne Bedingungen positiv gegenüberstand, musste diese (einfachste und kostengünstigste) Lösung leider verworfen werden.

 

Im Arbeitskreis Verkehr wurden daraufhin gemeinsam mit dem ADFC, VCD und der Polizei weitere Szenarien durchgespielt, die allesamt - um auf der Nordseite Platz für ausreichend breite Radverkehrsanlagen zu erhalten - ein Verschieben der Straßenachse in Richtung Süden und damit die Beseitigung der in der Kurve befindlichen fünf Bäume zur Folge haben. Die laut ERA 2010 mögliche Abmarkierung eines Radfahrstreifens als Sonderfahrstreifen (nicht: Schutzstreifen als Teil der Fahrbahn) auf der Südseite hätte neben der zweimaligen Querungsnotwendigkeit der Kreuzung Vor dem Neuen Tore/Schnellenberger Weg für Radfahrer aus Richtung Reppenstedt und dem Bruch der kontinuierlichen Radverkehrsführung auf der Nordseite der genannten Straßenzüge den Bau eines Gehweges auf Privatgrund südlich der „ALDI-Buche“ sowie eine komplette Straßenraumneugestaltung der Neuetorstraße unter Verzicht auf die dortigen Parkstände zur Folge gehabt. Wegen der neuen ungeklärten Grunddienstbarkeiten und der in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehenden Kosten wurden diese Überlegungen fallen gelassen.

 

Als einzige Lösung zur Beseitigung des Engpasses verblieb die Verbreiterung des vorhandenen, benutzungspflichtigen Geh- und Radweges auf der Nordseite auf 3,00 bis 3,50 m durch Verschwenkung der Straßenachse in Richtung Süden bei gleichzeitiger Verlängerung der Linksabbiegespur in den Schnellenberger Weg (s. Anlage 2). In Richtung Innenstadt wird der Radverkehr in beiden Richtungen über den Stadtwall weitergeführt, der zur Ermöglichung des Winterdienstes auf 3 m Breite mit grobporigem Material gepflastert wird. Die asphaltierten Flächen von der Straße Im Springintgut aus werden als Ausgleich dafür vollständig zurückgebaut (entsiegelt). Um kein Parallelangebot aufrechtzuerhalten, wird der zudem unfallträchtige Radweg Am Springintgut entlang der Zulassungsstelle zurückgebaut und auf der gesamten Länge bis kurz vor dem Schanzenweg in einen Gehweg mit Zusatzregelung Radfahren frei umgewandelt. Damit können Zielverkehre Richtung Am Benedikt, Kita etc. unter Beachtung der gebotenen Rücksichtnahme ohne abzusteigen bis an die Stellen weiterfahren, an denen sich die Neuetorstraße am geeignetsten queren lässt (s. Anlage 3).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:              2013

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1. Neuetorstraße Ist

2. Vor-dem-Neuen-Tore

3. Neuetorstraße Planung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neuetorstraße Ist (1100 KB)      
Anlage 2 2 Vor-dem-Neuen-Tore (191 KB)      
Anlage 3 3 Neuetorstraße Planung (1094 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Lösung des Radverkehrsengpasses „Vor dem Neuen Tore“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung bis zum 15.02.2013 in einen Antrag zur Aufnahme in das GVFG-Mehrjahresprogramm des Landes einzubringen.