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Vorlage - VO/4843/12  

 
 
Betreff: QUBI - Qualifizierung, Unterstützung, Beratung und Integration
Ausgelagerter Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen bei der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Rumpel
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
26.11.2012 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Ausgelagerter Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen bei der Hansestadt Lüneburg

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist die Hansestadt Lüneburg als Träger der Sozial- und der Jugendhilfe auch Rehabilitationsträger zur Teilhabe am Leben. Diese Teilhabe umfasst laut § 5 Nr. 2 SGB IX auch die Teilhabe zur Arbeit. Somit liegt nach § 33 Abs. 1 SGB IX in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) der Auftrag für die Hansestadt Lüneburg vor, die Teilhabe zur Arbeit für Menschen mit Behinderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich dauerhaft zu sichern.

 

Dabei sind gemäß § 136 Abs. 1 Satz 5 SGB IX die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) unter anderem in Anspruch zu nehmen. Laut § 136 Abs. 1 Satz 5 SGB IX haben diese WfbM´s auch den Auftrag, ausgelagerte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten, die nach Satz 6 auf Dauer angelegt sein sollten.

 

Damit umfasst der Inklusionsgedanke und damit die Inklusion nicht nur Kindertagesstätten und Schulen. Vielmehr  bezieht sich Inklusion auf sämtliche Bereiche des Lebens. Ziel ist es, dass sich die Gesellschaft den Menschen mit Behinderungen öffnet und eine aktive Teilnahme ermöglicht. Es soll sich also nicht der behinderte Mensch den Lebensbereichen anpassen, sondern der Lebensbereich dem behinderten Menschen angepasst werden.  Damit sollen Ausgrenzungen abgebaut und vermieden werden. Hieraus ergibt sich für die Hansestadt Lüneburg nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine besondere moralische Pflicht, sich als Träger der Rehabilitation einzubringen.

 

Aus diesem Grund hat der Bereich 51 als Vertreter der Hansestadt Lüneburg im Fachausschuss nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Werkstattverordnung (WVO) im eigenen Haus einen Arbeitsbereich gesucht, der im Rahmen des § 136 SGB IX als ausgelagerter Arbeitsplatz genutzt werden kann. Dieser Arbeitsbereich wurde im Zwischenarchiv gefunden. Der Bereich 51 nahm daraufhin Verbindung zur Lebenshilfe Lüneburg - Harburg gemeinnützige GmbH (Fachabteilung QUBI - Qualifizierung, Unterstützung, Beratung, Integration) auf. Nach einer Ortsbesichtigung wurden die Hansestadt Lüneburg und die Lebenshilfe sich grundsätzlich einig, eine Stellenbeschreibung angefertigt und der Arbeitsplatz bei der Lebenshilfe für Teilnehmer des Qualifizierungsprojektes (QUBI) ausgeschrieben. Nachdem vier Bewerbungen eingegangen waren, kamen drei Bewerber davon in die engere Auswahl. Nach einer Hospitierung wurde beschlossen, den ausgelagerten Arbeitsplatz mit einem männlichen Bewerber zu besetzen. Dieser Bewerber befindet sich zurzeit in der Ausbildung in der WfbM Lebenshilfe Lüneburg-Harburg in der Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und wird zum 01.04.2013 voraussichtlich in den Arbeitsbereich der WfbM kommen und damit in die Zuständigkeit des Rehabilitationsträger Hansestadt Lüneburg wechseln. Der Bewerber hat zwischenzeitlich zum 01.10.2012 seine Tätigkeit auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz im Zwischenarchiv der Fachbereiche 5 und 6 aufgenommen.

 

Neben ihren Pflichten aus der Inklusion von Menschen mit Behinderungen über den Kindertagestätten- und Schulbereich kommt die Hansestadt Lüneburg darüber hinaus aktiv ihrem gesetzlichen Auftrag als Rehabilitationsträger nach. Mit diesem gezielten Vorgehen nimmt die Hansestadt Lüneburg im weiteren Umfeld durchaus eine gesellschaftliche Vorreiterrolle in der Landschaft der Sozialhilfeträger ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 25,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 51010             

              Produkt / Kostenträger: 311301 / 31130112

              Haushaltsjahr:              2013

 

e)  mögliche Einnahmen: Transferaufwendungen über den Landkreis Lüneburg im Rahmen des Lüneburg-Vertrages

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenbeschreibung - QUBI-Ausgelagerter Arbeitsplatz (950 KB)