Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Baugebiet „Hanseviertel“ (Bebauungsplan Nr. 129, Schlieffen-Park) sind mit der anstehenden Realisierung des nächsten Bauabschnitts nördlich der Lübecker Straße (die Flächen befinden sich im Geltungsbereich der ersten Änderung des B-Plans) zwei weitere Straßenbenennungen notwendig, da die Erschließung im kommenden Jahr hergestellt werden soll.
Die zu benennenden Straßen sind im beigefügten Lageplan mit unterschiedlichen Schraffuren markiert.
Entsprechend der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2011 gewählten Systematik, die Erschließungsstraßen nach früheren Bürgermeistern o.ä. zu benennen, wird vorgeschlagen, die Straße westlich der Tartuer Straße nach dem früheren Oberbürgermeister Alfred Trebchen zu benennen, der im vergangenen Jahr verstorben ist. Die Erschließungsstraße östlich der Tartuer Straße könnte nach Hans Heinrich Stelljes benannt werden, der während der Amtszeit von Alfred Trebchen und darüber hinaus Oberstadtdirektor gewesen ist.
Sollten weitere Straßenbenennungen in dem Baugebiet notwendig sein, würden dafür folgende Personen in Frage kommen: Uwe Inselmann (Bürgermeister von 1991 – 2002), Carl-Gottlieb Scharff (Ratsmitglied und Träger der Verdienstmedaille der Stadt Lüneburg), Marie Diederich (von 1919 – 1933 Mitglied im Bürgervorsteherkollegium und eine der ersten Frauen im Rat nach 1945).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Lageplan Kurzbiografien
Beschlussvorschlag:
1. Die nördlich der Lübecker Straße und westlich der Tartuer Straße gelegene Erschließungsstraße (Nr. 1 im Lageplan) wird Alfred-Trebchen-Straße benannt.
2. Die nördlich der Lübecker Straße und östlich der Tartuer Straße gelegene Erschließungsstraße (Nr. 2 im Lageplan) wird Hans-Heinrich-Stelljes-Straße benannt.
Die Benennung der Straßen erfolgt vorbehaltlich ihrer Erstellung in der im Lageplan eingezeichneten Form.
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