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Vorlage - VO/4824/12  

 
 
Betreff: 9. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Fraktion der Piratenpartei hat mit Antrag vom 05.06.2012 vorgeschlagen, für alle aktiven Feuerwehrmitglieder eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung einzuführen und Dienstjubiläumszuwendungen zu zahlen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die regelmäßige Zahlung einer einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung - auch wenn sie quartalsweise erfolgt - mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Allein die auszuzahlende Entschädigung verursacht jährliche Mehrkosten in Höhe von mindestens 29.000 Euro. Daneben entstehen durch den relativ hohen Verwaltungsaufwand - bei Zahlung einer einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung müssten regelmäßig die Einsatzberichte ausgewertet und Zahlungen einzeln angewiesen werden - zusätzliche Personal- und evtl. Sachkosten, die in den genannten Mehrkosten noch nicht berücksichtigt sind. Auch die von der Fraktion der Piratenpartei vorgeschlagene Dienstjubiläumszuwendung verursacht, wenn auch nicht in gleichem Maße wie die einsatzbezogene Aufwandsentschädigung, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und jährliche Zuwendungskosten in Höhe von ca. 600 Euro.

 

Die Einführung einer einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung würde dem Charakter des Ehrenamtes als grundsätzlich unentgeltliches Engagement widersprechen und wäre zudem aufgrund der aktuellen Haushaltslage eine erhebliche finanzielle Belastung. Wünschenswert wäre es aus Sicht der Kommunen, wenn für die einsatzbezogene Aufwandsentschädigung eine landeseinheitliche Regelung und Finanzierung aus Landesmitteln zum Zuge käme. Diese sollte über die Gemeindegrenzen hinaus eine Gleichbehandlung aller freiwillig aktiven Feuerwehrkräfte sicherstellen und zudem die bereits durch die übrigen Pflichtaufgaben im Bereich des Brandschutzes stark belasteten kommunalen Haushalte ausnehmen.

 

Allerdings hat die Feuerwehr mitgeteilt, dass sich in den zurückliegenden Jahren Kinderfeuerwehren auch im Bereich der Feuerwehr Lüneburg dauerhaft etabliert haben, so dass die Benennung von verantwortlichen Kinderfeuerwehrwarten notwendig wurde. Im Bereich der Jugendfeuerwehr gibt es bereits seit vielen Jahren verantwortliche Jugendfeuerwehrwarte. Da die Jugendfeuerwehrwarte eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen erhalten, die Kinderfeuerwehrwarte in dieser aber bisher nicht erfasst sind, wünscht sich die Feuerwehr Lüneburg analog zu den Aufwandsentschädigungen für die Jugendfeuerwehrwarte auch Regelungen zur Aufwandsentschädigung für die Kinderfeuerwehrwarte.

 

Die Verwaltung hält diese Forderung für begründet. Die Verantwortung der Kinderfeuerwehrwarte ist mit denen der Jugendfeuerwehrwarte vergleichbar. Zudem ist es nicht einfach, für diese Funktionen geeignete Personen zu finden, da diese neben dem sorgsamen Umgang mit Kindern und dementsprechende Erfahrungen auch über umfangreiches Feuerwehrfachwissen verfügen müssen. Eine Aufwandsentschädigung auch für die Kinderfeuerwehrwarte ist zur Motivation geeigneter Personen unverzichtbar und bedeutet eine Anerkennung des Ehrenamtes im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung. Damit unterstützt die vorgeschlagene Einführung einer Aufwandsentschädigung für Kinderfeuerwehrwarte auch die Nachwuchsgewinnung im Bereich der Feuerwehr und trägt hoffentlich dazu bei, dass die personelle Situation der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg auch zukünftig den Einsatzanforderungen gerecht wird.

 

Durch die vorgeschlagene Einführung der Aufwandsentschädigung für Kinderfeuerwehrwarte steigen die jährlichen Personalkosten für die Funktionsträger der Feuerwehr.

 

Die diesem Vermerk anliegende Synopse stellt die vorgesehenen Änderungen und Kosten dar.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 50,00 (Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt)

c)  an Folgekosten: 2.808 (jährliche Mehrkosten)             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                          X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:   32030             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr: ab 2013             

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-          Synopse

-          9. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AUFWESSY (17 KB)      
Anlage 2 2 AUFWES (20 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte 9. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen wird beschlossen.