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Vorlage - VO/4810/12  

 
 
Betreff: Änderung der Hundesteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Arndt, Svenja
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Finanzberatungen des Verwaltungsausschusses Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 zuletzt die Anpassung der Hundesteuersätze (gem. Vorlage VO/0833/03) zum 01.01.2004 beschlossen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2012 wurde als Haushaltssicherungs-maßnahme die Erhöhung des Hundesteueraufkommens ab 2013 aufgenommen.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze für die Hundesteuer ab dem 01.01.2013 anzuheben. Die Anhebung des vorgeschlagenen neuen Steuersatzes für den ersten Hund auf 96,- Euro/Jahr macht 12,- Euro (rund 14%) aus; der Steuersatz für den zweiten Hund wird (wie bisher) um die Hälfte höher sein als der Steuersatz für den ersten Hund; sinngemäß Gleiches gilt für jeden weiteren Hund eines Hundehalters.

 

 

Aktuell

Neu ab 01.01.2013

 

Tarif

Tarif

Tarifdifferenz

1. Hund

84,00 €

96,00 €

12,00 €

2. Hund

126,00 €

144,00 €

18,00 €

weiterer Hund

168,00 €

192,00 €

24,00 €

1. Hund erm.

42,00 €

48,00 €

6,00 €

Gefährliche Hunde

660,00 €

680,00 €

20,00 €

 

Hierdurch werden rund 30.000 Euro jährlich an Mehrerträgen erzielt.

 

Im Vergleich zu anderen Städten liegt die Hansestadt Lüneburg damit im Durchschnitt.

 

 

Stadt Celle

in Euro

Osna-brück

in Euro

Göttingen

in Euro

Wilhelms-haven

in Euro

Hameln

in Euro

Hildes-heim

in Euro

Olden-

Burg

in Euro

Durch-schnitt

in Euro

Tarif ab 01.01.2013

in Euro

1. Hund

67,20

108,00

110,40

90,00

87,00

126,00

108,00

99,51

96,00

2. Hund

100,00

162,00

204,00

144,00

132,00

186,00

132,00

151,43

144,00

weiterer Hund

125,00

198,00

204,00

144,00

156,00

186,00

168,00

168,71

192,00

1. Hund erm.

33,60

 

55,20

 

43,50

63,00

54,00

49,86

48,00

Kampfhund/

gefährlicher

Hund

600,00

720,00

648,00

 

672,00

 

 

660,00

680,00

 

Darüber hinaus wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Konzept erarbeitet, welches eine flächendeckende Erfassung des Hundebestandes im Stadtgebiet zum Gegenstand hat.

 

Die Hundesteuer wurde zudem redaktionell überarbeitet und der neuen Rechtsprechung angepasst. In der Anlage 1 ist eine Gegenüberstellung der aktuellen Satzung und der geänderten Satzung mit den Änderungsvermerken beigefügt.

 

Hierbei wurde unter § 3 Hundesteuersatzung die Regelung „Kampfhund“ durch eine Regelung „gefährlicher Hund“ ersetzt. Damit kann im Einzelfall unabhängig von der Rasse auf die Gefährlichkeit eines Hundes abgestellt werden. Aktuell ist im Stadtgebiet kein Hund als Kampfhund gemeldet.

 

Unter § 4 Abs. 3 Hundesteuersatzung wurde die Steuerbefreiung für ein Jahr für Hunde aus dem Lüneburger Tierheim neu aufgenommen. Damit sollen die Vermittlungschancen von Hunden des Lüneburger Tierheims erhöht werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          750,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

 

 

 

 

 

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:                            30.000,00 Euro/Jahr

Anlage/n:

Anlage/n:

1 Hundesteuersynopse

2 Satzung zum 01.01.2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Hundesteuersynopse (56 KB)      
Anlage 2 2 Hundesteuersatzung 01.01.2013 (36 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 2 vorgelegte Satzung über die Hundesteuer in der Hansestadt Lüneburg mit der Erhöhung der Hundesteuersätze sowie den rechtlichen und redaktionellen Änderungen wird mit Wirkung zum 01.01.2013 erlassen.