Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Erarbeitung und Verabschiedung des Leitbildes bildet in der Regel die Grundlage
für die Arbeit aller anderen Arbeitsgruppen im Rahmen des Qualitätstestates.
Derzeit arbeiten die Dieser Prozess wird zum einen als eine zusätzliche Belastung erlebt, zum anderen aber auch als eine Herausforderung, die einen neuen Blickwinkel auf die bisherige Arbeit ermöglicht. So wird derzeit besonders viel Arbeit im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsanforderungen an Kursleiterinnen und Kursleiter und deren Qualifizierung, ebenso geraten die internen Verwaltungsabläufe und mögliche Vereinheitlichungen in den Blickwinkel. In einem zweitägigen Workshop haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Führungsleitlinien, Informationsflüsse und Entscheidungsstrukturen innerhalb der VHS verständigt. Der
Prozess der Testierung ist mehr als eine notwendig zu erachtende
Pflichtleistung. Sie ist ein ständiger Organisationsentwicklungsprozess, der in
Zeiten von notwendig zu erbringenden Veränderungen eine hilfreiche
Unterstützung ist. Die
VHS hat einen Selbstreport über ihren Prozess und ihre erarbeiteten
Qualitätsstandards zu erstellen. In diesem ist ausführlich und widerspruchsfrei
die Arbeit der Volkshochschule zu beschreiben. Es sind strategische Entwicklungsziele
zu benennen, die in den nächsten drei Jahren erreicht werden sollen, diese
werden im vierten Jahr wiederum überprüft. Dieser Selbstreport wird von zwei
unabhängigen Gutachtern bewertet. Der Selbstreport muss am 14. August
allerspätestens abgegeben werden. Die Gutachten werden innerhalb der nächsten
sechs Wochen erstellt. In einem eintägigen Workshop mit allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern sowie den beiden Gutachtern werden dann noch einmal die
Aussagen überprüft. Außerdem werden an diesem Tag die konkreten
Entwicklungsziele für die nächsten drei Jahre festgelegt werden. Hierüber
erfolgt ein Kontrakt mit der Testierungsstelle. Der Kontrakt ist bindend und
kann dann bei Nichterfüllung innerhalb der nächsten drei Jahre zur Aberkennung
des Testates führen. Für
die VHS Lüneburg ist es absolut notwendig, im Rahmen des ersten Anlaufes im
Jahre 2003 das Testat zu erwerben. Nach § 10 des niedersächsischen
Erwachsenenbildungsgesetzes ist das Testat bis Ende des Jahres 2003 dem
Ministerium vorzulegen. Das Ministerium ist ansonsten berechtigt, ihre
Zuschüsse an die Kommune zu streichen. Diese betragen bei der VHS Lüneburg
immerhin 400 Tsd. EUR oder mehr als 20 - 30 Prozent der gesamten Einnahmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||