Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Für die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen von denkmalgeschützter Bausubstanz im Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschrift von Lüneburg mit Ausnahme des Sanierungs- und Fördergebietes Wasserviertel wurde im Haushalt 2012 ein Betrag von 50.000,- € bereitgestellt.
Die auf der Grundlage der Förderrichtlinien bisher eingegangenen Anträge auf Förderung wurden im Haus geprüft. Neben der Einhaltung der festgelegten Förderkriterien war u.a. auch die Verträglichkeit denkmalpflegerischer Belange zu prüfen.
Nach erfolgter Prüfung der Kriterien kann für die in der anliegenden Tabelle aufgelisteten Maßnahmen eine Förderung unter dem Vorbehalt der Freigabe der Haushaltsmittel vorgenommen werden.
Für die Anträge 1. – 12. ist die Prüfung des denkmalrechtlichen Antrages abgeschlossen. Die Anträge 13 und 14 werden derzeit geprüft.
Weitere Anträge für das Jahr 2013 sind zu erwarten, da Vorgespräche seitens der Verwaltung mit Planern und Architekten geführt wurden.
Zu den einzelnen Vorhaben wird seitens der Verwaltung in der Sitzung ergänzend vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 63040 Produkt / Kostenträger: SK 4318020/ KT 52300103 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Übersicht Förderung energetischer Maßnahmen 2012
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Gewährung der Fördermittel entsprechen den benannten Objekten und Maßnahmen zu. |
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