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Vorlage - VO/4176/11-2  

 
 
Betreff: Tempolimit in der Straße Hinter der Bardowicker Mauer
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17. 06. 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32-323
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Vorberatung
17.09.2012 
Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Siehe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2011

 

Der Rat hat sich mit diesem Antrag bereits in seiner Sitzung am 6. 10. 2011 befasst und ihn zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss verwiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage VO/4176/11-1 - beraten im Verkehrsausschuss am 22. 12. 2011 – verwiesen.

 

Nach ausführlicher Beratung ist der Verkehrsausschuss dem Vorschlag der Verwaltung dahingehend gefolgt, in der Straße Hinter der Bardowicker Mauer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h zu beschränken. Zugleich wurde die Verwaltung gebeten, für dieses Verkehrszeichen einen optimierten Standort festzulegen, der näher zur Einmündung Bardowicker Straße liegt.

 

Weiter ist der Verkehrsausschuss auch dem Vorschlag gefolgt, die Reitende-Diener-Straße als Tempo-20-km/h-Zone auszuweisen.

 

Schließlich wurde die Verwaltung gebeten, sich mit den Herstellern der Navigationssoftware in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass künftig keine Routenempfehlungen durch die Reitende-Diener-Straße gegeben werden. Dies solle auch für die Salzstraße in Erwägung gezogen werden.

 

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung die Beschlusslage abgearbeitet. Hierzu im Einzelnen:

 

Die o. g. Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden eingerichtet. Unter Zurückstellung fachlicher Gesichtspunkte wurde im Einmündungsbereich Bardowicker Straße ein weiteres 10-km/h-Schild, auch wenn es nicht realistisch erscheint, dass auf den wenigen Metern ab Einmündung Bardowicker Straße bis zum großformatigen 10-km/h-Schild aufgestellt. Im Hinblick auf die Schilderhäufung wird man davon ausgehen müssen, dass das zusätzliche Schild keine wirklich spürbaren Auswirkungen haben wird. Vielmehr muss leider befürchtet werden, dass aufgrund der Vielzahl der im Einmündungsbereich befindlichen Verkehrszeichen diese vom durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer letztlich insgesamt nur noch bedingt erfasst und umfänglich beachtet werden können. Dennoch scheint es so zu sein, dass das bereits zuvor aufgestellte großformatige 10-km/h-Schild, welches schon ab Einfahrt in die Reitende-Diener-Straße gut wahrgenommen werden kann, auf höhere Akzeptanz stößt, als etwa das bislang aufgestellte Richtzeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“. Zur Versachlichung der Diskussion wird die Verwaltung in absehbarer Zeit erneut orientierende Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, so dass die Effizienz der inzwischen veranlassten Maßnahmen dann abschließend beurteilt werden kann. Hierüber wird in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses berichtet.

 

Was die Verringerung des Durchgangsverkehrs betrifft, so berücksichtigen die Betreiber von Navigationssystemen nur klare straßenverkehrliche Gegebenheiten und nicht etwa weitergehende verkehrspolitische Zielsetzungen. Diesen „Lernprozess“ musste die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei machen.

 

In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung nochmals auf den gelegentlich geäußerten Aspekt, nämlich den östlichen Teil der Straße Hinter der Bardowicker Mauer westlich der Einmündung zur Burmeisterstraße ganz zu sperren, eingehen. In diesem Bereich befindet sich der Autoschalter der Volksbank. Weiter werden die Staatsanwaltschaft sowie weitere Grundstücke hierüber erschlossen. Eine Sperrung wäre grundsätzlich nur vorstellbar, wenn sich im östlichen Bereich Zweirichtungsverkehr gewährleisten ließe. Für den auch nur gelegentlichen Begegnungsfall LKW/PKW wäre eine Breite von 5,55 m, die punktuell auf mind. 5,00 m unterschritten werden darf, erforderlich. Tatsächlich beträgt die Fahrbahnbreite über eine Länge von ca. 40 m lediglich 4,40 m bis 4, 70 m. Hinzu kommt, dass LKW nicht ohne Einweiser rückwärts fahren dürfen. Von daher ist die Schaffung einer sackgassenähnlichen Situation von den Mindestbreiten her weder machbar noch fachlich vertretbar.

 

Die Problematik wird in der Sitzung nochmals anhand eines Luftbildes veranschaulicht.

 

Besonders kritisch muss ein etwaiges (auch nur verkehrsbedingtes) Zurücksetzen von der Straße Hinter der Bardowicker Mauer in die Bardowicker Straße gesehen werden. Geschieht dies ohne Einweiser, entstehen für Fußgänger und Radfahrer, aber auch für den fließenden Kfz-Verkehr Gefahren, die an dieser Stelle nicht hinnehmbar wären. Zusammenfassend spricht sich die Verwaltung aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht gegen die Unterbrechung des Straßenzuges aus.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                         

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                            100,--

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen: