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Vorlage - VO/4707/12  

 
 
Betreff: "Kulturbäckerei" auf dem ehemaligen STOV-Gelände, Sachstand Juli 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Landmann
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
20.07.2012 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
20.07.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Es ist Beschlusslage, die alte (Heeres-)Bäckerei auf dem Gelände der ehem. Standortverwaltung zu einem multifunktionalen Kultur-/Kommunikationszentrum um- bzw. auszubauen.

In der „Kulturbäckerei“ sollen alle kulturellen Bereiche entsprechend des vorhandenen Raumangebotes Flächen/Räume nutzen können, sofern die mit dem Gebäude in Zusammenhang stehenden Lärmschutzwerte eingehalten werden. Darüber hinaus sollen die Räume auch für bürgerschaftliche und soziokulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Geplante Fertigstellung Mitte 2014.

 

 

1. Verkauf der Kulturbäckerei an die Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LÜWO-Bau)

Die angestrebte Nutzung der alten Bäckerei als Kulturzentrum wird erst durch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen realisierbar. Der LÜWO-Bau wird deshalb die alte Bäckerei zu einem Preis von 1 € mit der eindeutigen und ausschließlichen Zweckbindung verkauft, das Objekt zu modernisieren und zu einem Kulturzentrum auszubauen.

Es wird z.Zt. zwischen der Verwaltung der Hansestadt und der LÜWO-Bau ein Kaufvertrag verhandelt, der nach seiner Fertigstellung zur Beratung und Beschlussfassung an den VA/Rat überwiesen wird; so dass der abschließende Beschluss auf Seiten der LÜWO-Bau im Herbst erfolgen kann.

Der Vertrag wird neben den obligatorischen Ausstiegsklauseln auch eine Mehrwertklausel für den Fall enthalten, dass sich aus im Moment nicht erkennbaren Gründen das Projekt Kulturbäckerei nicht realisieren lassen sollte.

 

 

2. Modernisierungsvertrag BauBeCon – LÜWO-Bau

Für die erforderliche Modernisierung und den Umbau wird zwischen dem seitens der Hansestadt Lüneburg beauftragten Sanierungsträger (BauBeCon Sanierungsträger GmbH) und der LÜWO-Bau ein Modernisierungsvertrag geschlossen, der neben den Sanierungszielen auch die Finanzierung des Vorhabens festlegt. Zum Vertragsgegenstand gehört die Verpflichtung der Hansestadt Lüneburg, die Maßnahme mit Mitteln aus der Städtebauförderung finanziell zu fördern. Dieser Zuschuss beträgt 100% der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 3.011.176,00€.

 

 

3. Betrieb der Kulturbäckerei/Raumnutzung

Als zukünftiger Betreiber wird die Sparkassenstiftung Lüneburg fungieren, mit der seitens der Hansestadt Lüneburg und der LÜWO-Bau die Umbaupläne und das für den Modernisierungsvertrag vorzulegende Nutzungskonzept erarbeitet werden.

 

Die im Moment vorgesehene Nutzung sieht bei einer Gesamtfläche  von ca. 1.500 m2 (davon rd. 1.200 m2 vermietbare Fläche) eine Aufteilung (ca.) für folgende Bereiche vor:

·         Ateliers/multifunktionale Nutzung               800 m2 (einschl. der für die Kunstschu-

le IKARUS vorgesehenen Flächen)

·         (Amateur-)Theater (Probebühnen)                150 m2

·         Ausstellungsflächen                                           250 m2

·         Gemeinschaftsflächen                             300 m2

 

Die auf dieser Grundlage kalkulierten Gesamtkosten (Betriebskosten sowie alle weiteren Kosten des Betriebes einschl. kleinere Instandhaltung und das Marketing) betragen (voraussichtlich) jährlich 186.680,00 €.

Auf dieser Basis wurde ein Mietpreis für die Nutzer von 2,00 €/m2 monatlich (ohne Nebenkosten) kalkuliert.

Die Nebenkosten lassen sich nicht verbindlich berechnen, da z.B. der tatsächliche Energieverbrauch erst im Zusammenhang mit der abschließenden Planung für die energetische Sanierung und der zu installierenden Regeltechnik berechenbar wird. 

Die o.g. Berechnungen waren für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nachzuweisen, die dem Antrag auf Zuwendung aus den Mitteln der Städtebauförderung beizufügen waren.

 

Eine definitive Festlegung des zu zahlenden Entgeltes bei einer Dauer- und/oder temporären Nutzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es ist jedoch absehbar, dass eine individuelle kulturelle Förderung sinnvoll und notwendig sein wird, um in der Kultur Tätigen und sonstigen Gruppen die Nutzung von Räumlichkeiten in der Kulturbäckerei finanziell zu ermöglichen.

 

Näheres wird eine noch aufzustellende und zu beratende Nutzungs- und Gebührenordnung regeln.

 

 

4. Umbaukonzept/Baumaßnahme

Vor dem Hintergrund der an die Kulturbäckerei zu stellenden Anforderungen als multifunktional zu nutzendes Kulturzentrum mit den o.g. zugeordneten Flächen einschließlich der zu erhaltenden Besonderheit des Gebäudes hat das Lüneburger Architektenbüro Oldenburg und Plesse Planungen erstellt, die mit dem vorgesehenen Zeitplan im Kulturausschuss vorgestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                                 3.100.000,00 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein              X

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:                            2013/14

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Übersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kulturbackerei_Anlage (365 KB) PDF-Dokument (371 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmen den dargelegten Ausführungen und Planungen zu.

 

1.      Dem Verkauf der alten Bäckerei an die LÜWO-Bau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf- als auch den Modernisierungsvertrag mit der LÜWO-Bau zum Abschluss zu bringen und dem VA/Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.      Beide Ausschüsse stimmen der vorgelegten Um- und Ausbauplanung des Büros Oldenburg und Plesse für den Umbau der alten Bäckerei zu. 

 

3.      Beide Ausschüsse stimmen dem der Sparkassenstiftung Lüneburg zu übertragenden Betrieb der Kulturbäckerei auf Grundlage des im Ausschuss Dargelegten zu und beauftragen die Verwaltung, das Nutzungskonzept und eine Nutzungs- und Gebührenordnung zu erarbeiten.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, beiden Ausschüssen spätestens im 1. Quartal 2013 den aktuellen Sachstand mit einer aktualisierten Zeitschiene der Realisierung des Vorhabens vorzutragen.