Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der derzeitige Stadtbrandmeister Kleps scheidet mit Wirkung zum 31. Oktober 2012 aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus, weil er die gesetzliche Altersgrenze erreicht.
Aus diesem Grunde ist eine Neuwahl des Stadtbrandmeisters erforderlich. Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 NBrandSchG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg über die Ernennung nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr. Der Vorschlag zur Ernennung des Stadtbrandmeisters wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz NBrandSchG in Kommunen mit Ortsfeuerwehren von der Mehrheit der Ortsbrandmeister und ihrer Vertretungen abgegeben.
Die Versammlung der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter haben deshalb am 09.07.2012 einen Wahlvorschlag für die Neubesetzung der Position des Stadtbrandmeisters abgegeben.
Hiernach wird Herr Thorsten Diesterhöft vorgeschlagen.
Der Kreisbrandmeister wurde zum Wahlvorschlag der Ortsbrandmeister angehört und hat gegen die Ernennung keine Bedenken erhoben. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: monatlich 400,00 (gem. § 9 Abs. 2 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen) d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2012 bis 2018
e) mögliche Einnahmen: keine Beschlussvorschlag:
Herr Thorsten Diesterhöft wird gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.11.2012 bis 31.10.2018 zum Stadtbrandmeister ernannt. |
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