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Vorlage - VO/4683/12  

 
 
Betreff: Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Umwandlung von anderen Gewinnrücklagen in Stammkapital
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
04.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
18.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Aufsichtsratssitzung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüwoBau) am 03.07.2012 wird u.a. die Umwandlung der anderen Gewinnrücklagen in das Stammkapital behandelt.

 

Für den Beschluss in der nächsten Gesellschafterversammlung der LüwoBau sind die städtischen Beteiligungsvertreter mit Weisung zu versehen.

 

In der LüWoBau Bilanz findet man in der Eigenkapitalstruktur  neben dem Stammkapital auch die Gewinnrückrücklagen. Dabei fallen insbesondere die „Anderen Gewinnrücklagen“, die durch die jährlichen Jahresüberschüsse abzüglich der Dividende gespeist werden, ins Auge. Bei einer Betrachtung durch Landesbehörden führte dies jetzt zu der Meinung, es handle sich um disponibles Kapital, welches die Gesellschaft zur Schuldentilgung beim Gesellschafter Hansestadt Lüneburg ausschütten könnte.

 

Für eine Ausschüttung der gesamten Position „Andere Gewinnrücklagen“ von 10,8 Mio.€ müssten Wohnungsbestände veräußert werden, damit der LüwoBau genügend Liquidität zur Verfügung steht. Weiterhin würde eine Ausschüttung zu zusätzlichen erheblichen Steuerbelastungen (43%) führen. In 2008 ist aufgrund des Jahressteuergesetzes 2008 von einem Wahlrecht Gebrauch gemacht worden, wodurch die LüwoBau Steuern von 1,027 Mio.€ (abgezinst) sparen konnte. Die Ausübung des Wahlrechts bindet die LüwoBau bzgl. der Ausschüttungen bis 2019, um den Steuervorteil nicht zu verlieren.

 

Um solchen Fehleinschätzungen zukünftig vorzubeugen, empfiehlt die Geschäftsführung einen Teil von 7.973.700€ der anderen Gewinnrücklagen ins Stammkapital zu überführen und gleichzeitig den Stammkapitalbetrag auf 12 Mio.€ zu runden. Auf Nachfrage haben weder der Steuerberater noch der Wirtschaftsprüfer dagegen Bedenken. Formell darf die Bilanz, die als Grundlage für die Umstellung dient nicht älter als 8 Monate sein.

 

Die konkreten Veränderungen, auch der Stimmrechte, sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Erhöhung des Stammkapitals  führt in den Folgejahren nach § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages dazu, dass mindestens 10% des Jahresergebnisses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage einzustellen sind, bis die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht ist. Aufgrund der erwarteten Höhe zukünftiger Jahresüberschüsse geht die Geschäftsführung von einer jährlichen Dotierung der Rücklage aus.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Auszug aus der Aufsichtsratsvorlage

Veränderung des Stammkapitals

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Veränderung des Stammkapitals (16 KB)      
Anlage 1 2 Auszug aus der Aufsichtsratsvorlage (15 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, der in der Anlage 1 dargestellten Umwandlung von 7.973.700€ der anderen Gewinnrücklagen in das Stammkapital zu zustimmen.