Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der obige Antrag umfaßt folgende
Punkte: 1. Freigabe der
im Gewerbegebiet Lüner Rennbahn vorhandenen Gehwege für den Radverkehr 2. Zusammenlegung
der vorhandenen Parkplatzzufahrten zum Media-Markt und zum Fleischmarkt Rothe 3. Schaffung
einer Querungshilfe für Fußgänger über die Straße “Lüner Rennbahn” zwischen dem
Service-Center und dem Parkplatz des Media-Marktes Die Verwaltung hat diese Punkte im
Einzelnen überprüft und gelangt zu folgenden Ergebnissen: Zu 1.: Gemäß § 2 (4) Satz 2 StVO muss der
Radverkehr in der Regel ebenso wie der Kraftfahrzeugverkehr die Fahrbahn
benutzen. Im Rahmen der Einführung der sog. “Fahrradnovelle” wurde insbesondere
von den maßgeblichen Verbänden auf den Sicherheitsgewinn hingewiesen, der sich
daraus ergibt, dass Radfahrer die Fahrbahnen mitbenutzen, zumal im Bereich von
Grundstückszufahrten und Einmündungen die dort besonderen Risiken entfallen. Schließlich
war dieser Aspekt für die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht von
entscheidender Bedeutung. Es ist zwar nach wie vor im Ausnahmefall
möglich, Gehwege für den Fahrradverkehr freizugeben; im Hinblick auf den
gesetzlichen Vorrang der Fußgänger dürfen Fahrradfahrer dann selbstverständlich
nur Schritt-Tempo fahren. Aus diesem Grunde kommt die Freigabe von
Gehwegen für Fahrradfahrer nur dann in Betracht, wenn dies erforderlich wird,
um z. B. eine bestehende Lücke im System benutzungspflichter Radwege zu
schließen, zumal bei längeren Gehwegen nicht zu erwarten ist, dass das
Schritt-Tempo eingehalten wird. Da die angeregte Freigabe der Gehwege im
Bereich “Lüner Rennbahn” nicht der sog. “Lückenschlussfunktion” im System
benutzungspflichter Radwege dient, kommt sie nach erfolgter Anhörung der
Polizeiinspektion Lüneburg auch nicht in Betracht. Zu 2.: Die vorhandenen Kundenparkplätze
genießen Bestandsschutz und können nicht ohne weiteres zusammengelegt. Es ist
auch nicht zu erwarten, dass sich die beiden betroffenen Unternehmen
diesbezüglich einigen werden, zumal eine gemeinsame Parkplatzzufahrt dazu
führen wird, dass sich die jeweiligen Kundenkreise vermischen. Es wird
insbesondere nicht im Interesse des
Fleischmarktes liegen können, dass Kunden des Media-Marktes vermehrt auf dem
Kundenparkplatz des Firma Rothe parken. Schließlich sei darauf hingewiesen,
dass mit der Zusammenlegung der beiden Zufahrten erhebliche Kosten verbunden
sind. Die Verwaltung schlägt nach allem vor,
den diesbezüglichen Antrag nicht weiter zu verfolgen. Zu 3.: Es liegt bereits seit geraumer Zeit
eine Planung vor, die geeignet sein wird, die angesprochen Probleme zu
entschärfen. Hierüber werden im Verlauf der Sitzung weitere Informationen
gegeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 6. 5. 2002 (Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Gewerbegebiet Lüner Rennbahn)
Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss nimmt den
Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Anträge gem. Ziff.
1 und 2 nicht weiter zu verfolgen. Die Informationen der Verwaltung zu
Ziff. 3 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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