Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana Universität“ wurde am 26.11.2009 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Universität Lüneburg zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt im Süden des Plangebietes eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Vorgesehen ist, dort eine Erschließungsstraße mit einem Gehweg anzulegen.
Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 20.12.2011 die 1. Änderung des Bebauungsplans eingeleitet, um die Festsetzung der Verkehrsfläche zu überprüfen. Ziel des Verfahrens ist es, die festgesetzte Verkehrsfläche im Süden um 2,2 m zu verringern, da sich diese Fläche nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindet. Neben der Wegeführung für den Fußgängerverkehr in der bisher geplanten Weise wurden im Rahmen des Planverfahrens zwei weitere Alternativen einer Wegeführung über das Grundstück der Universität untersucht.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat der Verwaltungsausschuss am 17.04.2012 beschlossen, das Verfahren der 1. Änderung als ein Verfahren zur 1. Teilaufhebung formal bis zum Ende durchzuführen, da keine Bedenken gegen eine Aufhebung vorlagen und die Stiftung Universität Lüneburg einer Wegeführung über das Gelände des Campus zustimmt. Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Erstellung eines Umweltberichtes weiter geführt.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls beschlossen und an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist im Bereich Stadtplanung der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Diese sind mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen. Die Begründung wurde redaktionell bearbeitet.
Nach der Abwägung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss über die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 137 „Leuphana Universität“ gefasst werden.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Übersicht der Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlag, Bebauungsplan, Begründung Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt. 2. Die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 137 „Leuphana Universität“ wird mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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