Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Werum Software & Systems AG benötigt Erweiterungsflächen an ihrem Standort im Stadtteil Lüneburg-Moorfeld. Hierzu hat das Unternehmen das Gelände östlich des Betriebsgeländes an der Wulf-Werum-Straße bis zur Bundesstraße 4/209 und südlich bis an die Wegparzelle an der Hagenhauskoppel erworben.
Das gesamte Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg als gemischte Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 BauGB dargestellt, jedoch bewaldet und planungsrechtlich grundsätzlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen.
Statt der bisher den gesamten Änderungsbereich erfassenden Darstellung einer gemischten Baufläche werden in Zukunft ca. 1,1 ha gewerbliche Baufläche und ca. 3,6 ha Waldfläche dargestellt. Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt somit ca. 4,7 ha. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Am 19.03.2012 wurden die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen und an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist im Bereich Stadtplanung ein Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den Änderungsbereich sowie der Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt werden und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Diese sind mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt und sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen.
Nach der Abwägung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen kann der Feststellungsbeschluss zum 69. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg gefasst werden.
Die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren der Regierungsvertretung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungs- und Gutachterkosten werden durch eine vertraglich vereinbarte Kostenübernahme des Projektträgers finanziert. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschlag, Begründung einschließlich Umweltbericht, Pläne Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die im Rahmen der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Erweiterung Werum“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Erweiterung Werum“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt |
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