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Sachverhalt:
Planungsziel für die nördlichen Gewerbegebietsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ war die Verlagerung der Behinderten-Werkstätten der „Lebenshilfe“ vom bisherigen Hauptstandort am „Vrestorfer Weg“ in das Plangebiet. Diese Standortverlagerung ist aus innerbetrieblichen Gründen nun nicht mehr vorgesehen. Neues Planungsziel für die nördlichen Plangebietsbauflächen ist die Erweiterung der durch den Bebauungsplan im mittleren und südlichen Plangebiet bereits ermöglichten Mischgebietsnutzung.
Um die geplanten Veränderungen planungsrechtlich abzusichern, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 135 erforderlich.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren kann auf eine Umweltprüfung verzichtet werden. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird nicht abgesehen, um zu Beginn des Verfahrens alle beeinflussenden Belange berücksichtigen zu können.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a (2) BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha.
Das Bauleitplanverfahren wird von der Verwaltung mit eigenem Personal durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 10.000 € für Gutachten im Bauleitplanverfahren c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400 / 61040 Produkt / Kostenträger: 51100104 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 i. V. m. § 13 a BauGB eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen und ist durch Aushang durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.
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