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Vorlage - VO/4601/12  

 
 
Betreff: Verlagerung von 2 Hortgruppen der Kita Kaltenmoor in das Jugendzentrum Kaltenmoor
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Schultz, Susanne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Zuge der grundlegenden Umbau- und Sanierungsarbeiten der städtischen Kita Kaltenmoor, die überwiegend aus Mitteln des Investitionspaktes des Bundes für energetische Maßnahmen finanziert werden konnten, sind die bisherigen Räume für  die beiden Hortgruppen in der Kita in Räume für 2 Krippengruppen umgestaltet worden. Diese Maßnahme diente dazu, den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 01.08.2013 sicherzustellen.

 

Die beiden Hortgruppen sollten aber nicht aufgelöst werden, sondern ursprünglich im Vorgriff auf die Einrichtung einer vollen Ganztagsschule in die Anne-Frank-Schule verlagert werden. Dies war aber wegen der fehlenden räumlichen Kapazitäten dort nicht realisierbar. Ein angedachter An- oder Neubau auf dem Schulgelände war aufgrund der dadurch zu erwartenden Kosten wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Insofern wurde von der Verwaltung nach anderen Lösungsmöglichkeiten gesucht und die Lösung durch eine Verlagerung der Hortgruppen in das Jugendzentrum Kaltenmoor favorisiert. Dabei soll jedoch das Jugendzentrum weiterhin bestehen bleiben. Nach der vorgesehenen Projektkonzeption soll der Hort in den ersten Stock einziehen, das Erdgeschoß bleibt für das Jugendzentrum erhalten. So kann auch eine Trennung zwischen Grundschulkindern und älteren Jugendlichen erreicht werden, die sich ohnehin durch die überwiegend verschiedenen Nutzungszeiten in beiden dann selbstständigen Einrichtungen ergibt. Andererseits könnte künftig eine stärkere Nutzung des Jugendzentrums erreicht werden, wenn die Hortkinder nach Abschluss ihrer Grundschulzeit das Gebäude des Jugendzentrums schon kennen und dadurch mögliche Schwellenängste verlieren.

 

Im Obergeschoß des Juze stehen für die Nutzung insgesamt ca. 125 qm als Gruppenräume bereit (Mindestanforderung gemäß KiTaG = 80 qm). Zusätzlich gibt es dort einen Raum mit einer Größe von ca. 21 qm, der als Nutzung für das Personal/Büro sowie als Abstellraum eingerichtet werden könnte. Diese Räume wären mit relativ geringem Aufwand (Erneuerung Fußbodenbelag/Leichtbau-Trennwände bzw. optische Raumteiler etc.) für die künftige Nutzung herzurichten.

 

Allerdings sind dort zusätzlich gesonderte WC-Anlagen für den Hort und ein zweiter Fluchtweg erforderlich. Diese sollen in dem bisher nicht ausgebauten Bodenraum (4 WC + Waschbecken sowie inhäusige Wendeltreppe ins Erdgeschoß) erfolgen. Der Bodenraum würde zudem Platz für die Einrichtung einer 3. Gruppe (ca. 60 qm zuzüglich Flur) bieten. Die Gesamtkosten für den Ausbau einschließlich der 3. Gruppe würden sich nach der vorliegenden Kostenschätzung zwischen 180.000 und 200.000 € bewegen.

 

Als besondere Attraktion ist vorgesehen, dass die Horte neben dem ohnehin vorhandenen und gesicherten Außengelände zusätzlich den neben liegenden Aktivspielplatz Kaltenmoor in ihre tägliche Arbeit einbeziehen können. Dies führt - fast automatisch - auch hier zu einer stärkeren Frequentierung dieser Einrichtung (auch für Nicht-Hortkinder).

 

Das Land Niedersachsen als zuständige Genehmigungsbehörde für Kita- und Hort-Einrichtungen hat die vorgesehene Planung grundsätzlich sehr begrüßt und eine Betriebsgenehmigung in Aussicht gestellt. Allerdings besteht sie auf einer maximalen Größe von zwei Hortgruppen für die Außenstelle der Kita Kaltenmoor. Ansonsten müsse eine völlig selbstständige Einrichtung eingerichtet werden mit eigener Leitung und eigenen Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckraum, separatem Personalzimmer, separatem Büro, weiteren sanitären Anlagen etc. Dies wäre für die Hansestadt sowohl wegen der entstehenden zusätzlichen Investitionskosten als auch wegen der künftig anfallenden Betriebs- und Personalkosten jedoch absolut unwirtschaftlich.

 

Von daher ist die Idee entstanden, in dem auszubauenden Restbestand des Bodenraumes statt eines 3. Hortraumes eine unabhängig vom Hort arbeitende Großtagespflegestelle einzurichten. Hier könnten - je nach Qualifikation der Tagespflegepersonen - bis zu 10 Kinder je nach deren Bedürfnissen gleichzeitig betreut werden. Damit wäre eine sehr viel flexiblere Betreuungsmöglichkeit (an verschiedenen Wochentagen oder zu unterschiedlichen Tageszeiten) gewährleistet als in einer Kita/Hort mit starren Öffnungszeiten.

 

Derzeit wird geprüft, ob der Raumverlust, den das Jugendzentrum durch die vorgenannte Regelung erleiden muss, kompensiert werden kann. Dies könnte dadurch geschehen, dass dem Jugendzentrum das direkt angrenzende  Gebäude, das durch den Auszug der ehemaligen Jugendwerkstatt zur Disposition steht, zur Verfügung  gestellt wird. Hierdurch würde das Jugendzentrum mit seinen bisherigen Aktivitäten vollständig erhalten bleiben können. Für eine direkte Nutzung durch den Hort wäre dieses Gebäude jedoch wegen des vorhandenen Zuschnitts ungeeignet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, nach Einrichtung von 2 zusätzlichen Krippengruppen in der Kita Kaltenmoor die dort bisher vorhandenen beiden Hortgruppen räumlich in das Obergeschoss des Jugendzentrums Kaltenmoor zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einer räumlichen Ersatzmöglichkeit für den Betrieb der wegfallenden Räumlichkeiten des Jugendzentrums zu suchen.