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Vorlage - VO/4600/12  

 
 
Betreff: Änderung des Betriebskostenzuschussvertrages mit dem Verein Naturkindergarten Lüneburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Schultz, Susanne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verein Naturkindergarten betreibt seit dem 1.9.2009 am Ochtmisser Wäldchen/Wildgehege einen Naturkindergarten mit dem Namen Ochtmisser Wald. Die Kita umfasst eine Regelgruppe und eine 15 Plätzen in Halbtagsbetreuung mit erweiterten Öffnungszeiten (Spätdienst).

 

Mit dem Träger wurde am 03.12.2010 ein Betriebskostenzuschussvertrag abgeschlossen, der eine jährliche Fördersumme der Hansestadt von insgesamt 14.329 € mit jährlich 2% Steigerung vorsieht. Dies entspricht bei 15 Plätzen einem Zuschuss von ca. 80,-- € pro Platz und Monat. Bereits seinerzeit war abzusehen, dass dieser im Vergleich zu anderen Wald-Kitas kaum ausreichen würde, um den laufenden Betrieb sicherzustellen. Dies konnte nur erreicht werden, wenn die damalige Vereinsvorsitzende gegen eine verhältnismäßig geringe Entschädigung auch gleichzeitig die Kita-Leitung in Personalunion wahrnahm.

 

Zwischenzeitlich hat im Januar der Vorstand des Vereins gewechselt. Die bisherige personelle Konstitution konnte nicht mehr Aufrecht erhalten werden. Es war eine hauptamtliche Leitungskraft einzustellen. Zudem wurde eine erhebliche Unterdeckung durch den neuen Vorstand  für die Vergangenheit festgestellt. Hinzu kommen auch inhaltliche Veränderungen. So wurde z. B. die Öffnungszeit durch eine Spätdienstregelung von 4 auf 5 Betreuungsstunden täglich heraufgesetzt. Außerdem bewirtschaftet der Naturkindergarten einen angemieteten Garten im benachbarten Kleingartenverein.

 

Verein und Hansestadt haben dann in langwierigen Verhandlungen herausgearbeitet, wie ein weiterer Betrieb der zu begrüßenden Einrichtung dauerhaft sichergestellt werden kann.

Verwaltung und Verein haben sich letztlich auf eine Kostenkalkulation geeinigt, die mit einem Fehlbetrag von 31.592 € für das Jahr 2011 abschließt. In dieser Höhe soll ein Betriebskostenzuschuss mit einer weiterhin geltenden Anpassung von jährlich 2 % durch die Hansestadt erfolgen.

 

Auch wenn diese Steigerung mit mehr als 100 % auf den ersten Blick erheblich erscheint, so ist zu bedenken, dass die Fördersumme im Vergleich zu den übrigen Waldkindergärten in Lüneburg mit 175 € pro Platz und Monat immer noch deutlich darunter liegt.

 

Der beiliegende Vertragsentwurf ist mit dem Verein abgestimmt. In den letzten Monaten wurden von der Hansestadt zur Sicherstellung des Betriebs der Einrichtung mehrfach Abschlagszahlungen in Erwartung der anstehenden Vertragsänderung geleistet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              ca. 18.000 Mehrkosten jährlich

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Vertrag Naturkindergarten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag Naturkindergarten (34 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, mit dem Verein Naturkindergarten Lüneburg e. V. einen Betriebskostenzuschussvertrag entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage abzuschließen.